| Informationsdienst des Netz-werkausschusses Beruf und Weiterbildung des DVV | 2 / 98 6. Jahrgang 19.06.98 |
| Inhaltsverzeichnis | Herausgeber:
Deutscher Volkshochschul-Verband e.V. Koordinierungsstelle des DVV-Netzwerks Beruf & Weiterbildung Hansaallee
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Editorial und Aktuelles aus dem Netzwerk
Die zweite Ausgabe des Infodienstes in diesem Jahr widmet sich schwerpunktmäßig dem Thema der arbeitsamtsgeförderten Weiterbildung. Es werden die Grundzüge des reformierten AFG dargestellt, das als neues Buch in das SGB integriert wurde. Gerade im Vorfeld des Bundestagswahlkampfes hat das Thema Beschäftigung und Qualifizierung für Jugendliche einen hohen Stellenwert eingenommen. Diese Ausgabe des Infodienstes benennt die Instrumente gegen Jugendarbeitslosigkeit aus Sicht des SGB III und stellt die Grundzüge des aktuellen Sonderprogramms AQJ vor. Außerordentlich erfreulich ist die hohe Nachfrage nach dem Kurskonzept Büro- und Telekommunikation. Bisher haben mehr als 200 VHS den Leitfaden angefordert. Diese gute Resonanz unterstreicht die hohe Aktualität des Themas Online-Kommunikation. Die Fachgruppe Harmonisierung des DVV-Netzwerks hat deshalb die Entwicklung und Erprobung weiterer Online-Konzepte angeregt. Ein erstes Ergebnis liegt nun vor: In einem Interview skizziert Claus Claussen, Fachbereichsleiter an der VHS Oldenburg, die Grundzüge des neuen bundesweiten Kurses Online-Publishing. Das Konzept besteht aus zwei Pflichtmodulen und einem Wahlmodul. Zur Zeit liegt der Lernzielkatalog des Grundkurses in der endgültigen Fassung vor. Dieser kann ebenso wie die Entwurfsfassung des Aufbaukurses über die (passens@t-online.de) Netzwerkkoordinierungsstelle gegen Einsendung eines adressierten und ausreichend frankierten DIN-A4-Umschlages bezogen werden. In diesem Zusammenhang sei auch auf ein von der Firma Lotus offeriertes Angebot verwiesen: VHS können kostenlos den Lotus Domino Webserver Go erwerben (Siehe nachrichten Tips Lesenswertes). Kostenlos für VHS auch die erfolgreichen Buchhaltungsprodukte der Firma Lexware. Das DVV-Netzwerk informiert noch vor der Sommerpause alle VHS hierzu per Direct-Mail. Wer sich über die Qualität aktueller multimedialer EDV-Selbstlernprogramme informieren will, kann ab sofort auf ein vom DVV-Netzwerk in Auftrag gegebenes Gutachten zurückgreifen.
Das neue AFG im Sozialgesetzbuch III
Die zum 1. Januar 1998 erfolgte Übernahme des AFG in das Sozialgesetzbuch (SGB III) ist Bestandteil des Versuchs, das unübersichtlich gewordene Sozialrecht neu zu ordnen. Neben dem AFG wurden beispielsweise auch das Ausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG) als Buch II und das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Buch IX in das SGB integriert. Der Infodienst informiert über Grundzüge des neuen AFG.
Die neue Struktur und Logik des SGB III als Bestandteil des Sozialgesetzbuches geht Hand in Hand mit einer neuen Philosophie, die den örtlichen Arbeitsämtern eine größere Eigenverantwortung bei der Bewirtschaftung der Mittel überträgt. Grundsätzlich liegt die Mittelverteilung für Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (Eingliederungstitel) im Ermessen des jeweiligen Amtes. Ob diese Mittel eher in die Berufliche Weiterbildung oder in AB-Maßnahmen fließen oder ob Eingliederungszuschüsse verstärkt fließen sollen, liegt im Ermessen der örtlichen Arbeitsverwaltung. Mit Hilfe der Eingliederungsbilanzen nach § 11 SGB III, wird die Effizienz der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik überprüft.
Neu ist auch, daß jetzt 10% der im Eingliederungstitel enthaltenen Mittel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung in der freien Förderung eingesetzt werden können.
Das SGB III knüpft hieran jedoch besondere Bedingungen:
Die Arbeitsverwaltungen werden bewußt dazu aufgefordert, Gestaltungsspielräume zu erkennen und zu nutzen. Die Bewilligung für den konkreten Einzelfall kann sowohl gegenüber der zu fördernden Person als auch gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber dem Träger der Maßnahme ausgesprochen werden. Die freie Förderung zielt auf den ersten Arbeitsmarkt. Derartig geförderte Konzeptionen könnten sich mit folgenden Themen beschäftigen:
Das SGB III differenziert klar
zwischen
Erstausbildung und beruflicher Weiterbildung. Voraussetzung für
die Teilnahme von ArbeitnehmerInnen ohne abgeschlossene
Berufsausbildung an beruflicher Weiterbildung ist eine mindestens
dreijährige berufliche Tätigkeit, wobei anders als bisher
Ersatztatbestände (Arbeitslosigkeit, Beschäftigung während
Haftzeiten, Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsverwaltung) nicht
mehr berücksichtigt werden. Dies könnte v.a. für arbeitslose
Jugendliche eine unüberwindliche Hürde darstellen. Es ist davon
auszugehen, daß jüngere Arbeitnehmer auf die maximal ein Jahr
dauernden Maßnahmen der Berufsberatung angewiesen sind.
Vorteilhafter geregelt wurden die Kinderbetreuungskosten. Künftig können bis zu 120 DM, in Härtefällen bis zu 200 DM pro Kind in Anspruch genommen werden.
Eine erneute Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ist künftig erst nach drei Jahren möglich. Bei besonderen Schwierigkeiten lassen sich Ausnahmeregelungen treffen. Sofern objektive Umstände den Erfolg der vorherigen Qualifizierungsmaßnahme beeinträchtigt haben, kann vor Ablauf von drei Jahren eine erneute Förderung erfolgen.
Um den Vergabevorrang bei der ABM zu unterstreichen und die Umsetzung dieser Maßnahmen zu erleichtern, sind die Fördervoraussetzungen für die Teilnahme an einer Vergabe-ABM geändert worden. Für eine Vergabe-ABM können künftig auch solche Arbeitslose zugelassen werden, die nur sechs Monate arbeitslos gemeldet sind.
Das SGB III sieht zahlreiche Anordungsermächtigungen vor, was darauf hindeutet, daß in nächster Zeit eine Reihe von Erlassen und Anordnungen, ggf. auch Änderungsgesetze von der BA sowie dem BMA erwartet werden können.
Quelle: Der Artikel orientiert sich an G.I.B. info I/98
Sonderprogramm AQJ für Jugendliche
Die Bundesregierung hat mit Schreiben vom 22.4. 1998 die Bundesanstalt für Arbeit zur Durchführung eines Sonderprogramms Arbeit und Qualifizierung für (noch) nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche aufgefordert. Der Infodienst berichtet über die Kernelemente des neuen Programms.
Auf Basis des Nationalen Aktionsplans zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien des Luxemburger Beschäftigungsgipfels hat die Bundesregierung das o.g. Sonderprogramm aufgelegt. Das Programm soll ab 1999 mit ESF-Mitteln ergänzt werden und hat dann einen Umfang von insgesamt 150 Mio. DM für die Zeit von 1998 bis 2001. An Barmitteln stehen für dieses Jahr 40 Mio. aus dem Titel "Förderung von Maßnahmen zur Erprobung zusätzlicher Wege in der Arbeitsmarktpolitik" zur Verfügung.
Das Programm richtet sich an arbeitslos gemeldete Jugendliche, die keinen oder einen sehr schwachen Hauptschulabschluß mitbringen und als noch nicht ausbildungsfähig angesehen werden. Um ihnen den Übergang aus der Berufsvorbereitung und insbesondere der Schule in eine Ausbildung zu erleichtern soll der Praxisbezug der Berufsvorbereitung verbessert werden. Konkret sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Einjähriges Praktikum in einem Betrieb (mit Verlängerungsmöglichkeit von einem Jahr). Abschluß eines sozialversicherungspflichtigen Praktikumsvertrages zwischen Betrieb und den Jugendlichen. Die Jugendlichen erhalten eine Nettovergütung von rd. 500 DM.
- Bei einem berufsbildenden Träger oder Bildungswerk sollen die Jugendlichen bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit (ggf. in Blockform) an einer berufsvorbereitenden Qualifizierung oder einer schulischen Berufsvorbereitungsmaßnahme teilnehmen. Die Betriebe haben die Jugendlichen für die Teilnahme an einer Berufsvorbereitung freizustellen. Die Träger sorgen für eine sozialpädagogische Begleitung der Jugendlichen auch in den Betrieben.
Den Betrieben werden die Kosten für die Praktikumsvergütungen erstattet.
Für die Berufsvorbereitung wird je nach Maßnahme - zwischen DM 5000,- und DM 12.000 pro Jugendlichen und Jahr (incl. Sozialpäd. Begleitung) erstattet.
Infos: Weitere Infos über die örtlichen Arbeitsämter, Abt. Berufsberatung
Instrumente gegen Jugendarbeitslosigkeit im SGB III
Jugendausbildungsnot und Jugendarbeitslosigkeit sind zur Zeit aktuelle Themen. Der Infodienst informiert im Rahmen einer tabellarischen Übersicht über die Instrumente gegen Jugendarbeitslosigkeit aus Sicht des neuen SGB III. Ansprechpartner für derartig geförderte Maßnahmen ist das örtliche Arbeitsamt.
| Instrument | Zielgruppe | Ziele | Zusatzinfo |
| SGB
III §§ 272 ff Vormals §242 s AFG Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen |
Auch jüng. Arbeitslose unter 25, die arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind; vor der Zuweisung die Voraussetzung für Arbeitslosengeld, -hilfe erfüllt haben; auf absehbare Zeit nicht in Arbeit vermittelbar sind. | Beschäftigung in Arbeitsfeldern der Umwelt, soziale Dienste, Jugendhilfe; Schaffung neuer Arbeitsplätze | Arbeitnehmer werden vom AA zugewiesen, pauschaler Festbetrag in Höhe des durchschnittlichen ALG/ALHi zzgl. Kranken und Rentenversicherung, befristet bis Ende 2002. |
| ABM SGB III §§26 ff Vormals §§ 91 ff AFG Arbeiten und Lernen |
Langzeitarbeitslose,
Jugendliche bis 25 Jahre ohne abgeschl. Berufsausbildung, wenn ABM mit berufsvorb. Maßnahmen verknüpft ist. |
Befr. Beschäftigung mit zusätzlichen, im öff. Interesse liegenden Maßnahmen mit Ziel der Einmündung in regulären Arbeitsmarkt. | Vergabevorrang/ABM in Betrieben bei Maßnahmen im gewerb. Bereich; kein Vergabevorrang bei Arbeiten und Lernen; 20%iger Qualifizierungsanteil und 40%iger Praktikumsanteil möglich. (Zus. max. 50%), dann auch als Regie-ABM durchführbar. |
| Förd.
der Berufsausbildung/ berufsvorb. Bildungsmaßn. SGB III §§ 61 ff Vormals § 40 AFG |
Jugendliche, insbesondere ohne Hauptschulabschluß (HA) | Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung; berufliche Eingliederung | Keine Ausbildungen, die den Schulgesetzen der Länder unterliegen; auch Allgemeinbildung und Vorbereitung auf den HA. |
| Eingliederungsvertrag SGB III §§ 231 ff |
Langzeitarbeitslose und andere Arbeitslose, die mind. 6 Monate arbeitslos sind mit mind. einem Vermittlungserschwernis. | Übernahme in ein Arbeitsverhältnis (auch befristet); Entlastung des Arbeitgebers von rechtl. Risiken | Arbeitsamt übernimmt Lohnkosten für Ausfallzeiten; Einbindung von Qualifizierung möglich. |
| Förderung
der Berufsausbildung SGB III §§ 240 ff Vormals § 40 c AFG |
Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen, erfolgreich beenden können oder ein Arbeitsverhältnis (nach Ausbildung) nicht begründen oder festigen können. | Unterstützung einer Ausbildung/ ausbildungsbegleitende Hilfen durch Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachtheorie und praxis; sozialpädagogische Betreuung | Finanzierung / Leistungen gem. §§243 ff SGB III |
| Instrument | Zielgruppe | Ziele | Zusatzinfo |
| Einstellungszuschuß
bei Neugründungen SGB III §§ 225 ff Vormals § 55 b AFG |
Auch jugendl. Arbeitslose, die mind. 3 Monate im Leistungsbezug stehen (auch aus ABM, Qualifizierungsmaßnahmen); Einstellung bei Arbeitgebern mit max. 5 Beschäftigten, die max. seit 2 Jahren selbst. sind. | Arbeitslose in unbefristete Beschäftigung auf neu geschaffenen Arbeitsplätzen; Unterstützung von Existenzgründern | Bis zu 12monatiger Zuschuß in Höhe von 50% des berücksichtigungsfähigen Entgelts; max. 2 Arbeitnehmer förderungsfähig. |
| Teilunterhaltsgeld SGB III §§ 154 ff vormals § 44 AFG |
u.a. auch Jugendliche bis 25 Jahre, die die Vollbeschäftigungszeit erfüllt haben, oder die Teilzeitbeschäftigung in einer ABM oder Strukturanpassungsmaßnahme ausüben. | Teilnahme an einer Teilzeitmaßnahme der Weiterbildungsförderung mit mind. 12 Std. wöchentlich zur Aufnahme einer Vollbeschäftigung. | UHG wird auch in Sonderfällen gezahlt wie Nichtteilnahme aus wichtigem Grund, anerkannte Ferien, zwisch. Maßnahmeende und Prüfung |
| Freie
Förderung SGB III § 10 |
Auch Jugendliche möglich | Aktive Arbeitsförderung | Mittel der freien Förderung dürfen gesetzliche Leistungen nicht aufstocken. |
| Eingliederungszuschüsse SGB III §§217 ff Vormals §§ 49, 54, 97 AFG |
Auch Jugendliche, die nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, insbesondere jugendl. Langzeitarbeitslose, Schwerbehinderte | Berufliche Integration in den Arbeitsmarkt | Lohnkostenzuschüsse bis zu 50% i.d.R. bis zu 6 Monaten, begründet bis zu 24 Monaten |
| Trainingsmaßnahmen SGB III §§48 ff Vormals §53 a/b AFG |
Auch jugendliche Arbeitslose mit Leistungsbezug | Feststellung der Eignung für eine berufl. Tätigkeit oder Leistung der aktiven Arbeitsförderung; Bewerbungstraining; Prüfung der Arbeitsbereitschaft und fähigkeit; Vermittlung notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten, die eine Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluß einer berufl. Aus- oder Weiterbildung erleichtern. | Maßnahmedauer in Bausteinen zwischen zwei und acht Wochen; Gesamtdauer maximal 12 Wochen; Arbeitsamt schlägt Teilnahme vor oder willigt ein; AA trägt die Kosten; Teilnehmer erhalten ALG/ ALHi |
Quelle: G.I.B. Arbeitspapier Nr. 2, März 1998
Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern
Die Bundesanstalt für Arbeit hat einen sehr informativen Leitfaden zur Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern (IBV Nr. 14/98) herausgebracht. Der Leitfaden informiert detailliert über die Maßnahmen und Leistungen der Arbeitsförderung (SGB III) und des BSHG und zeigt zudem Wege auf, wie Europäische Förderprogramme genutzt werden können.
Bezug: Landesarbeitsamt Bayern, Geschäftsstelle für Veröffentlichungen, Vertrieb, Fax: 0911/179-3555
Bundesweites Kurskonzept Online-Publishing
Das DVV-Netzwerk hat eine Arbeitsgruppe mit der Entwicklung und Erprobung eines bundesweiten Kurskonzepts Online-Publishing beauftragt. Claus Claussen, Fachbereichsleiter an der VHS Oldenburg, ist an der Entwicklung des Konzepts maßgeblich beteiligt. Der Infodienst sprach mit ihm über Inhalte und Rahmenbedingungen des Konzepts und fragte nach den Erfahrungen im Pilotkurs.
Infodienst: Herr Claussen, können Sie kurz Inhalt und Struktur des neuen bundesweiten Konzepts Online-Publishing vorstellen?
Claus Claussen: Der Pilotkurs Online-Publishing hat im Februar 98 begonnen. Das erste Modul, der Grundkurs, endet im Juni diesen Jahres mit einer Prüfung. Unmittelbar danach beginnt der Aufbaukurs (2.Modul). Im Herbst 98 werden wir dann das dritte Modul (Wahlfach: Datenbankanbindung) anbieten. Der Lehrgang ist also modulartig aufgebaut. Im Grundkurs liegt der Schwerpunkt auf der Erstellung und Gestaltung von Webseiten mit HTML-Code auf der einen Seite und mit einem Layoutprogramm (Frontpage) auf der anderen Seite. Hinweise zum Design und der Typographie von Webseiten runden den Grundkurs ab. Es gibt Diskussionen, ob wir den HTML-Code lehren sollen. Nach Rücksprache mit Fachleuten gehen wir davon aus, daß Teilnehmer zumindest über Grundkenntnisse in HTML verfügen müssen, damit sie z.B. mit einem Layoutprogramm erstellte Seiten "nachbearbeiten" können. Der Aufbaukurs wird sich hauptsächlich der Kommunikation mit dem Anwender (Formularerstellung) widmen. Ein zweiter Schwerpunkt wird auf die Bildbearbeitung gelegt. Auch dieses Modul wird mit einer Prüfung abschließen. Das dritte Modul ist ein Wahlmodul. Wir bieten hier als Thema die Datenbankanbindung an. Der Grund- und Aufbaukurs haben jeweils 40 UE. Das dritte Modul hat einen Umfang von 30 UE. Der Kurs kostet 8 DM pro UE. Hinzukommen Prüfungsgebühren in Höhe von 240 DM (für drei Prüfungen).
Infodienst: Sie haben den Kurs in Oldenburg erprobt: Was können Sie zur Resonanz sagen?
Claus Claussen: Die Nachfrage war auch ohne besondere Werbung hoch. Der Kurs war mit 12 TN (Einzelarbeitsplätze) schnell ausgebucht, und wir hatten eine lange Warteliste. Die Teilnehmer sind für VHS-Verhältnisse relativ jung (30-35 Jahre), berufstätig und besuchen häufiger Weiterbildungsveranstaltungen. Sie glauben zudem, daß in ihrem weiteren Berufsleben die Themen Internet und Intranet eine große Rolle spielen werden. Bei ca. 1/3 der Teilnehmer werden die Kursgebühren von der Firma übernommen. Bei den Teilnehmern setzen wir einen sicheren Umgang in einem Win95-Anwenderprogramm voraus.
Zusätzlich sollten die Teilnehmer auch außerhalb des Kursgeschehens über einen PC mit CD-ROM verfügen. Die Teilnehmer erhalten von uns eine CD-ROM mit Unterrichtsmaterialien incl. Shareware-Software. Die CD-ROM wird ja auch über das DVV-Netzwerk und den LV Niedersachsen zu beziehen sein. Wir gehen davon aus, daß die Materialien und der Lernzielkatalog zum Grundkurs zum Herbstsemester 98 zur Verfügung stehen.
Infodienst: Welche Voraussetzungen müssen VHS erfüllen:
Claus Claussen: Wir haben 12-Einzelplätze mit Pentium-PCs. Alle Plätze haben einen Zugang zum Internet. Allerdings wird nicht dauernd online gearbeitet. Als Software setzen wir u.a. einen Freeware-Editor, als Browser Netscape und Explorer als Layout-Programm Frontpage ein, im Aufbaukurs dann Paintshop-Pro, Shareware für die Bildbearbeitung. Ein Großteil der Programme ist ja auf der o.g. CD gespeichert.
Infodienst: Kurz noch zur Prüfung...
Claus Claussen: Die Prüfung für den Grundkurs dauert 2 Stunden und hat drei Teile (einen theoretischen und zwei praktische Teile). Im praktischen Teil erzeugen die Teilnehmer vorgegebene Web-Seiten neu.
Ansprechpartner: DVV-Netzwerk, Bernd Passens, Tel.: 069/95626182, Fax-283,
VHS Oldenburg, Claus Claussen, Tel.: 0441/92391-34, Fax-13
Nachrichten, Tips, Lesenswertes
Befragung von TeilnehmerInnen an VHS-Sprachkursen
Das DIE hat im Auftrag der WBT (ehemals Prüfungszentrale) eine Befragung von Teilnehmerinnen in VHS-Sprachkursen durchgeführt. Die Untersuchung macht u.a. Aussagen zu sozio-demogrph. Merkmalen der Teilnehmenden, Bildungsanlässen, Vorkenntnissen, Lernumfeld, Gründen für die Wahl der VHS als Lernort, Zertifikatsinteressen, geschlechts- und alterspezifischen Interessen, Zusammenhang von Lernanlässen und Zielen, Unterschieden zwischen alten und neuen Ländern.
Infos: WBT, Beate Zeidler, Tel.: 069/95624614, Fax: 069/95624662; DIE, Klaus Pehl, Tel.: 069/95626132
Rahmenvereinbarung mit der Firma NETg abgeschlossen
Auf Wunsch zahlreicher VHSen hat das DVV-Netzwerk nun auch mit der Firma NETg ein Abkommen zum Bezug von EDV-(Selbst)Lernsoftware abgeschlossen. Neben Lernsoftware im Umfeld der Office-Produkte können VHS nun auch erstmals SAP/R3 Lernsoftware zu drastisch vergünstigten Preisen beziehen. Alle VHS wurden im Mai per Direct-Mail über das Angebot informiert.
Ansprechpartner: Bernd Passens, DVV-Netzwerk, Tel.: 069/95626182, Fax: -283
Lotus-Domino Go Webserver Release 4.6 kostenlos für VHS
Das DVV-Netzwerk hat mit der Firma Lotus ein Abkommen zum kostenlosen Bezug der o.g. Software geschlossen. Die heiß begehrte Web-Publishing-Software (Originalpreis ca. 1300 DM) kann von jeder VHS erworben werden, die bis zum 31.12.98 mit dem Produkt eine Website gestaltet und dabei ein Lotus-Logo integriert. Das Original-Produkt (incl. Handbücher, engl.) ist über das DVV-Netzwerk gegen eine Versandkostenpauschale (20,- DM) zu beziehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß das Angebot bis zum 31.12.98 befristet ist. Aufgrund der großen Nachfrage kann es u.U. zu längeren Lieferfristen kommen.
Bezug: DVV-Netzwerk, Frau Hirschmann, per Fax: 069/95626283
Nach Stop wieder ein Go bei der Arbeitsamtsförderung?
Nach Netzwerk-Recherchen scheinen im Jahr 98 den örtlichen AA noch erhebliche Mittel im Bereich der freien Förderung zur Verfügung zu stehen. Interessierte VHS sollten "ihr" Arbeitsamt direkt ansprechen.
Ansprechpartner: Bernd Passens, DVV-Netzwerk, 069/95626182, Fax: 069/95626283
Netzwerk veröffentlicht Gutachten zu multimedialen EDV-Lernprogrammen
Das DVV-Netzwerk hat ein Gutachten zu aktuellen EDV-Lernprogrammen erstellen lassen. In dem mehr als 70 Seiten umfassenden Gutachten werden zehn aktuelle Lernprogramme aus den Themenbereichen Internet, Windows 95, Winword 97, Excel 97, Access 97 und Office 97 unter mediendidaktischen Gesichtspunkten differenziert bewertet. Bewertet werden u.a. Produkte der Firmen NETg, Prokoda, Microsoft, Herdt und Redmond.
Praktisch auch das Adressverzeichnis der Marktführer im CBT-Bereich, die Literaturliste und die ausführliche Beschreibung des angewandten Testszenarios. Der Leser wird so in die Lage versetzt, selbständig die Qualität von EDV-Lernprogrammen zu beurteilen.
Das mit zahlreichen Abbildungen und tabellarischen Auflistungen versehene Gutachten kann zum Preis von DM 25.80 (incl. MwSt., zzgl. 5 DM Versandkosten) über das DVV-Netzwerk bezogen werden.
Bezug: DVV-Netzwerk, Doris Hirschmann, Tel.: 069/95626182, Fax-283
Nachrichten, Tips, Lesenswertes
Nach Verschärfung der Kriterien in 1998 ca. 90 VHS von Microsoft anerkannt
Die Verschärfung der Anerkennungskriterien für Microsoft anerkannte VHS hat zu einem harten Ausleseprozeß geführt. Nur noch ca. 90 VHS (1997: 200 VHS) können daher in 1998 den Titel Microsoft anerkanntes EDV-Weiterbildungszentrum führen. In Vorbereitung auf die neue Windows Version erhalten alle z.Zt. anerkannten VHS kostenlos eine Testversion des neuen Windows 98.
Ansprechpartner: DVV-Netzwerk, Bernd Passens, Tel.: 069/95626182, Fax: -283
Veranstaltung zur Vorbereitung auf die MCP-Prüfung Windows NT
Das DVV-Netzwerk veranstaltet in Kooperation mit der VHS Herten ein viertägiges Intensiv-Seminar zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Microsoft Certified Professional-Prüfung Windows NT. Die Schulung findet an vier Samstagen (12.9.; 26.9.; 24.10.; 7.11.98; acht UE pro Tag) statt. Der Kurs mit max. 10 TN wird in einem hochwertig ausgestatteten Multimedia-PC-Raum (12 PC, NT vernetzt, Beamer, Linux-Server 2 Mbit Internet-Standleitung) durchgeführt und kostet incl. Pausengetränke und Mittagstisch 576,-- DM.
Info Anmeldung: VHS Herten, Frank Senner, Tel.: 02366/303516, Fax: 02366/303595
Ohne EDV-Kenntnisse geht bald nichts mehr
So lautet das Fazit der aktuellen Stellenmarktanalyse, die die Dekra Akademie im März dieses Jahres durchgeführt hat. Insgesamt wurden ca. 25.000 Stellenanzeigen analysiert. In ca. 43,8 % der Angebote setzen die Arbeitgeber EDV-Know-how voraus. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um fast 70%. Im Bereich der Standardsoftware werden v.a. Microsoft-Kenntnisse verlangt. Auch im Bereich der Netzwerk-Betriebssysteme baut Microsoft seinen Vorsprung aus. In ca. 55% der Stellen wurde NT verlangt (Novell ca. 40%). Im Bereich betriebswirtschaftlicher Standardsoftware kommt man an SAP nicht mehr vorbei. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Nachfrage nach SAP-Kenntnissen um ca. 120% gestiegen.
Quelle: Dekra Akademie, T.I.S. Trends im Stellenmarkt, Nr. 2, Mai 1998
Bericht zur Bildung mit langzeitarbeitslosen Sozialhilfeempfängerinnen
Die Neue Arbeit Saar GmbH hat mittlerweile den dritten Zwischenbericht zum Bundes-Modellprojekt "Abschlußbezogene Qualifizierung mit langzeitarbeitslosen SozialhilfeempfängerInnen" vorgelegt. Während in den ersten beiden Berichten -1996 und 1997 erschienen das in Modulen strukturierte Berufsbildungssystem dargestellt wurde, widmet sich der jetzt vorliegende dritte Zwischenbericht den Themen Lernberatung, Berufsbildungspaß und Zwischenprüfungen.
Bezug: Neue Arbeit Saar, Herr Corcilius, Tel.: 0681/81907-0/41, Fax: 0681/81907-10 (gegen Kopierkosten)
DVV-Netzwerk und Kooperationspartner bieten an
Die Firma ets bietet die KHK Classic-Line 8.0 und 97 (Stand-Alone u. Netzversion für unbegrenzte Teilnehmerzahl!!) für 460 DM als Standortlizenz an, d.h. für 460 DM wird die KHK-Software auf alle VHS-Rechner installiert. Der Wartungsvertrag kostet 230 DM pro Jahr. Die KHK-Classic-Line Windows kann für 990 DM pro Jahr (inkl. Update für ein Jahr und incl. Handbücher) bezogen werden. Zusätzlich können zum Preis von jeweils (pro Modul) DM 849,00 als Standortlizenz die Module der KHK Office Line (Fibu, Anlagenbuchhaltung, Auftrag, Lohn- und Gehalt) über ets erworben werden. Über das DVV-Netzwerk können weiterhin bezogen werden: Imagebroschüre, Plakate zur beruflichen Weiterbildung, Leitfaden für Kursleiter und Organisatoren zum neuen bundesweiten Lehrgang Büro- und Telekommunikation (Online-Führerschein) zum Preis von 25,80 DM zzgl. Versandkosten.
Ansprechpartner: Doris Hirschmann, DVV-Netzwerk Tel.: 069/95626282, Fax: -283