Rahmenrichtlinien für einen Kurs- und Prüfungsbaustein DATENBANKANWENDUNG der deutschen Volkshochschulen Vorbemerkungen: Die vorliegenden Rahmenrichtlinien basieren auf - einer Analyse der 1991 vorhandenen Bausteinvarianten im Volkshochschulbereich (Bernd Passens) - der Diskussion in einer Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern aus VHS-Landesverbänden und PAS zur Harmonisierung von Kurs- und Prüfungsbausteinen im Bereich Anwendungen der Informationstechnik/EDV in den Jahren 1991-92 - der Prüfung auf Gültigkeit anhand der Fassungen der Bausteinvarianten im Februar 1994 (Klaus Pehl) Der Entwurf wurde am 28.4.1994 von der Harmonisierungsgruppe abschließend diskutiert und am 6.5.1994 vom DVV-Ausschuß Netzwerk Beruf und Weiterbildung verabschiedet. Die Rahmenrichtlinien sind so formuliert, daß die von der schnellen Weiterentwicklung bei Arbeitsplatzrechnern und von Datenbankprogrammen unabhängig gültigen Ziele im Vordergrund stehen. Im Rahmen dieser Ziele werden Materialien für TeilnehmerInnen und KursleiterInnen zum Kurs sowie die Aufgabenstellungen in Prüfungen laufend dem Entwicklungsstand angepaßt. Die Rahmenrichtlinien geben eine Empfehlung für den Unterrichtsstundenumfang, nennen die Voraussetzungen zum erfolgreichen Besuch des Kursbausteins, fassen die Ziele zusammen, geben eine Gliederung für die Detailziele, nennen den Bezug zur Prüfung, nennen alle anerkannten Varianten von Bausteinen Datenbankanwendung der VHS-Verbände und listen schließlich Detailziele mit Stichworten zu Lerninhalten auf. Außerdem sind im Anschluß Prüfungsbedingungen aufgeführt, die der DVV und alle VHS-Landesverbände zur Absicherung der Prüfungsqualität beachten. Zeitumfang: BAWÜ 30, Bayern 60, Hessen 60; Niedersachsen 60 Unterrichtsstunden; Pfalz 60, NRW außer Konkurrenz Der Kursbaustein DATENBANKANWENDUNG umfaßt zwischen 45 und 60 Unterrichtsstunden. Die Festlegung des Weges, auf dem die Lernziele des Bausteins DATENBANKANWENDUNG erreicht werden, bleibt ansonsten der örtlichen Einrichtung überlassen. Voraussetzungen: Der Kursbaustein DATENBANKANWENDUNG setzt grundlegende EDV-Kenntnisse voraus. Diese Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden entweder integriert im Rahmen des Kursbausteins DATENBANKANWENDUNG oder in einem separaten Kursbaustein Grundlagen der EDV erworben. Dazu gehört, daß die TeilnehmerInnen den Aufbau eines Arbeitsplatzrechners (PC) kennen, elementare Bediener-Funktionen beherrschen sowie grundlegende Betriebssystemfunktionen kennen und nutzen können. Ziele: Die TeilnehmerInnen gewinnen einen Überblick über Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von Datenbankanwendungen im Büro kennen Aufbau und Struktur eines Datenbankprogramms am Beispiel eines gängigen Softwareprodukts beherrschen Grundfunktionen einer Datenbankanwendung sicher und können sie aufgabenbezogen anwenden wenden Funktionen der Datenverwaltung zur Suche, Auswertung, Anordnung von Daten und zur Gestaltung von Dokumenten an kennen erweiterte Funktionen zur Verknüpfung von Dateien, der Programmierung von Abläufen und des Datenaustauschs mit anderen Anwendungen verstehen, welche organisatorischen Veränderungen die computergestützte Datenverwaltung mit sich bringt und können Anforderungen an ihren humanen Einsatz am Arbeitsplatz beurteilen. Gliederung für die Detailziele: Der Baustein DATENBANKANWENDUNG umfaßt Ziele aus fünf Teilbereichen: A Grundlagen der Datenbankanwendung B Funktionen zum Auffinden und Auswertung von Daten in Datenbanken C Funktionen zur Anordnung von Datensätzen in Datenbanken D Gestaltung von Berichten E Weiterführende Funktionen zur Verknüpfung von Datenbanken, Programmieren von Arbeitsabläufen sowie zum Datenaustausch zwischen Programmen F Organisatorische und gesellschaftliche Aspekte Diese Einteilung hilft, die Ziele für alle Interessierten klar zu beschreiben. Es handelt sich um keine Gliederung in Kursabschnitte. Beispielsweise eignen sich insbesondere die Lernziele des letzten Teilbereichs zur Verknüpfung im Kursverlauf mit Lernzielen der anderen Teilbereiche. Prüfung: Die im Kursbaustein DATENBANKANWENDUNG erworbenen Qualifikationen werden in einer Prüfung mit einem Schwerpunkt im fachpraktischen Bereich nachgewiesen. Dabei können zu einem Prüfungskern mit Schwerpunkten in den Bereichen A bis D spezielle Zusätze treten, die sich auf Teile der Bereiche E und F beziehen. Dies wird in Prüfungsurkunden eigens vermerkt. Anerkannte Varianten innerhalb der Rahmenrichtlinien1 (Stand Dezember 1994) In den folgenden Ländern werden Kurse und Prüfungen zu Datenbankanwendung durchgeführt, die in der Lernzielsetzung und den Prüfungsanforderungen den vorliegenden Rahmenrichtlinien entsprechen. Daher betrachten die VHS-Landesverbände diese Abschlüsse als gleichwertig. Dies gilt insbesondere für den Fall, daß mit dem Erwerb eines Abschlusses zum Baustein DATENBANKANWENDUNG die Zulassung zu weiteren Kursen in Volkshochschulen oder Prüfungen von VHS-Verbänden verbunden ist. Die Rahmenrichtlinien entsprechen dem Baustein Datenbankanwendung der EURIC2 und wurden von ihr anerkannt. - Baden-Württemberg: DV-Anwenderpaß (VHS), Modul Datenbank (Grund- und Fachstufe), hrsg. vom Volkshochschulverband Baden-Württemberg (Stand April 1994) - Bayern3: Modul Datenbanksysteme, in: VHS-Computerpaß "Büro und Verwaltung I", hrsg. vom Bayerischer Volkshochschulverband, Mai 1993 - Berlin: Datenbankverwaltung, in: EDV Anwenderpaß Büro und Verwaltung, Rahmenpläne und Lernzielkataloge, Lehrgangssystem der Berliner Volkshochschulen, 2. überarbeitete Auflage 1992 - Hessen: Lernzielkatalog zum Fachkurs Datenbankverwaltung, EDV- Anwenderpaß des Hessischen Volkshochschulverbands (Stand Juni 1988) - Niedersachsen4: Lernziele und Lerninhalte Dateiverwaltung, in: EDV-Anwenderpass (VHS) Wirtschaft und Verwaltung, Kursleiter-Material, hrsg. Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens (Stand April 1994) - Nordrhein-Westfalen: EDV-Anwenderpaß Datenbankverwaltung, Lerninhalte, Anhang zu: EDV-Anwenderpaß Nordrhein-Westfalen, hrsg. Landesverband der Volkshochschulen von NW (Stand September 1993) - Rheinland-Pfalz: Lernzielkatalog Fachkurs Datenbankanwendung, EDV-Anwenderpaß des Verbands der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz (Stand November 1992) - Saarland: Lernzielkatalog zum Modul "Datenbankverwaltung", EDV-Anwenderpaß "Wirtschaft und Verwaltung" des Verbands der Volkshochschulen des Saarlands (Stand April 1990) Prüfungsrelevante Lernziele des Kernbereichs sind fett, mögliche prüfungsrelevante Lernziele in den differenzierenden Teilen sind fett und kursiv gedruckt. Teilbereich A GRUNDLAGEN DER DATENBANKANWENDUNG Grobziel: Die TeilnehmerInnen überblicken die Anwendungsmöglichkeiten einer Datenbank, verstehen Struktur und Aufbau einer Datenbank, installieren ein Datenbankprogramm, legen eine Datenbank an und können Grundfunktionen zu ihrer Verwaltung bedienen. Lernziele Inhalte A1 Die TeilnehmerInnen kennen Anwendungsschwerpunkte von Datenbanksystemen in Büro und Verwaltung. - Anwendungsgebiete von Datenbanken - Vergleich von Datenbanken mit konventionellen Lösungen (Kartei) A2 Die TeilnehmerInnen verstehen die Begriffe Datenbank, Datenbanksystem, Datei, Datensätze, Datenfelder und Daten - Datenbanksysteme (hierarchische und relationale) in Abgrenzung zu Datenbank - Dateien in Datenbanken als Sammlung gleichartig strukturierter Daten - Datensatz und Datensatzstruktur, - Felder, Feldtypen und Datenarten A3 Die TeilnehmerInnen kennen das Verfahren zur Installation eines Datenbankprogramms und können Grundeinstellungen vornehmen. - Leistungsmerkmale von Programmen (z.B. Begrenzungen für Zahl der Datensätze, Feldlänge, Satzlänge, Variablenzahl) - Installation des Programms - Hardwareanpassung - Hilfemöglichkeiten und Anpassung des Programms an eine Arbeitssituation (z.B. Masken) A4 Die TeilnehmerInnen können eine Datenbankdatei anlegen, Daten eingeben, bearbeiten und ausgeben. - Programmstart und Beenden des Programms - Befehlseingabe, Menüstruktur, - Erstellen einer Datei, Dateistruktur festlegen, Schließen und Öffnen von Dateien - Daten eingeben und korrigieren, Datensätze zur Bearbeitung aufrufen, Datensätze löschen - Daten auf dem Bildschirm und Drucker in Listenform anzeigen A5 Die TeilnehmerInnen ändern Dateistrukturen und wenden grundlegende Dateioperationsbefehle an. - Dateien kopieren, löschen - Dateistrukturen ändern - Möglichkeiten der Bearbeitung von Dateien in einem Zug (z.B. Austausch von Dateiinhalten) - Datensicherungsverfahren Teilbereich B Funktionen zum Auffinden und zur Auswertung von Daten Grobziel: Die TeilnehmerInnen können Daten nach vorgegebenen Bedingungen auswählen, numerische Felder auswerten und kennen mit Datums- und Zeichenkettenoperationen wichtige Datenmanipulationsfunktionen. Lernziele Inhalte B1 Die TeilnehmerInnen kennen grundlegende Prinzipien der Formulierung des Zugriffs und der Auswahl (mit Bedingungen). - Begriff und Umgang mit Operatoren (vergleichende, logische, arithmetische und Zeichenoperatoren) - Begriff und Umgang mit Variablen (Systemvariablen, selbstdefinierte Variablen) B2 Die TeilnehmerInnen suchen Daten unter vorgegebenen Bedingungen. - Formulierung von Zugriffsbedingungen unter Verwendung von arithmetischen und logischen Operatoren (verknüpfte Suchbedingungen) - Formulierung von Auswahlbedingungen unter Angabe einer Feldauswahl - Auswahlbedingungen als Filter festlegen B3 Die TeilnehmerInnen kennen spezielle Verfahren zur Auswertung von Datenmengen. - Datensätze zählen (mit Bedingung) - Summen/Mittelwerte bilden (mit Bedingung) B4 Die TeilnehmerInnen kennen grundlegende Datumsfunktionen. - wichtige Datums- bzw. Zeitfunktionen - Umwandlung zwischen Zeichen- und Datumsformat B5 Die TeilnehmerInnen können Zeichenketten mit Hilfe ausgewählter Funktionen bearbeiten. - Zeichenkettenfunktionen (GROSS/klein-Suche, Teile aus einer Zeichenkette bearbeiten, Umwandlung zwischen Zeichen- und Zahlenformaten) Teilbereich C Funktionen zur Anordnung von Datensätzen in Datenbanken Grobziel: Die TeilnehmerInnen lernen mit sortierten und indizierten Daten zwei zentrale Datenordnungsprinzipien kennen, unterscheiden das Suchverhalten in beiden Ordnungsverfahren und können nach vorgegebenen Kriterien Daten sortieren und indizieren. Lernziele Inhalte C1 Die TeilnehmerInnen kennen grundlegenden Ordnungsprinzipien für sortierte und indizierte Daten. - Begriffe: SORTIEREN und INDIZIEREN - Vergleich sortierter und indizierter Daten: Unterschiede im Zugriff und in der Geschwindigkeit - Ordnungsarten: auf- bzw. absteigend, Mehrfachschlüssel C2 Die TeilnehmerInnen sortieren Dateien nach Ordnungsbegriffen. - Sortieren von Dateien/ Teilen von Dateien - Sortieren unter Verwendung von Mehrfachschlüsseln C3 Die TeilnehmerInnen legen einen Index an und können Daten mittels Index suchen. - Index anlegen (Einfach- und Mehrfachindex) - Aufrufen eines Index - Suchverfahren mit Index Teilbereich D Gestaltung von Berichten Grobziel: Die TeilnehmerInnen können Daten unter Verwendung der Steuerungsfunktionen eines Verwaltungsprogramms formgerecht ausgeben. Lernziele Inhalte D1 Die TeilnehmerInnen können Berichtsformate zur Ausgabe von übersichtlichen, tabellarischen Listen festlegen. - Berichtsformat festlegen: Überschriften festlegen, unter Verwendung von Rechenoperationen Zusammenfassungen erstellen - Berichte unter Formulierung von Bedingungen auf Bildschirm und Drucker ausgeben D2 Die TeilnehmerInnen nutzen die Möglichkeit der Etikettenausgabe zur datensatzbezogenen Auswertung. - Umgang mit Verfahren zur Etikettenausgabe - Druckausgabe (unter Auswahlbedingungen) Teilbereich E Weiterführende Funktionen zur Verknüpfung von Datenbanken, Programmieren von Arbeitsabläufen sowie zum Datenaustausch zwischen Programmen Grobziel: Die TeilnehmerInnen lernen im Umgang mit mehreren Dateien, der Datenbankprogrammierung und im Datenaustausch mit anderen Programmen erweiterte Möglichkeiten eines Datenbankprogramms kennen. Lernziele Inhalte E1 Die TeilnehmerInnen können mit mehreren Dateien gleichzeitig arbeiten. - Arbeit mit mehreren Dateien: Arbeitsbereiche anwählen, Dateien verknüpfen E2 Die TeilnehmerInnen gewinnen einen Einblick in die Möglichkeit, individuelle Anwendungen durch die Möglichkeit der Datenbankprogrammierung in Handhabung und Leistungsfähigkeit zu optimieren. - Nutzen der Datenbankprogrammierung - Verfahren der Programmerstellung - Beispielhafte Umwandlung einer Problemstellung in eine Programmstruktur - Praktisches Programmbeispiel, Test und Dokumentation E3 Die TeilnehmerInnen kennen Möglichkeiten des Datenaustausches zwischen Datenbanken und anderen Anwendungen. - Wichtige Dateiformate (z.B. ASCII-Format) - Wichtige Import- und Exportfunktionen - Praktische Demonstration Teilbereich F ORGANISATORISCHE UND GESELLSCHAFTLICHE ASPEKTE Grobziel: Die TeilnehmerInnen beurteilen die gesellschaftlichen und arbeitsplatzbezogenen Auswirkungen des Einsatzes von Datenbanken. Lernziele Inhalte F1 Die TeilnehmerInnen nennen aus ihrem Erfahrungsbereich Beispiele, in denen Daten mit Hilfe von Datenbankprogrammen verwaltet werden und nennen Gründe für die zunehmende Verbreitung dieser Anwendung. Einsatz in den Bereichen - öffentliche Verwaltung, Krankenkassen, Schufa, Versicherungen, Banken, Kirche, Personalinformationssysteme, Polizei etc. Gründe: - effektive Kontrolle, schnelle Informationsfindung, geringer Platzbedarf, verbesserter und aktuellerer Informationsstand im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren F2 Die TeilnehmerInnen erkennen im Datenmißbrauch eine besondere Gefahr und erfassen in diesem Zusammenhang den besonderen Stellenwert des Datenschutzes. - Relevanz des Datenschutzes - technische und organisatorische Maßnahmen des Datenschutzes Prüfungsbedingungen: (1) Um Transparenz der Prüfungsanforderungen zu erzielen, muß für Beteiligte von den Prüfungsinstanzen der VHS-Verbände in Form einer veröffentlichten Teststruktur (Testmodell/ Musterprüfungen/ Musteraufgaben) nachvollziehbar dokumentiert sein, welche Prüfungsteile eine Prüfung umfaßt, in welcher Relation sie zu den Groblernzielen des Rahmenplans stehen, und wie sie in die Gesamtbewertung eingehen. (2) Prüfungen zu Anwenderbausteinen enthalten sowohl fachpraktische als auch fachtheoretische Anteile. Der fachpraktische Anteil soll mehr als die Hälfte und bis zu zwei Drittel betragen. Das Verhältnis betrifft die Bewertung als auch nach Möglichkeit die Prüfungszeit. Sie beträgt insgesamt zwischen 3 und 4 Unterrichtsstunden (= 45 Minuten). Zwischen den Teilen ist im Hinblick auf das Prüfungsergebnis Kompensation möglich. Für einführende Grundlagenbausteine, auch in anwendungsfeldspezifischen Varianten, sind besondere Prüfungsformen auch unter Verzicht von fachpraktischen Anteilen zu praktizieren. (3) Prüfungsordnungen/Durchführungsbestimmungen sind veröffentlicht. (4) Aufgaben-/Testkonstruktion/Evaluation: Die Aufgabenkonstruktion und Testkomposition liegt jeweils bei den Prüfungsinstanzen der VHS-Verbände. Aufgabenentwürfe, Testsätze und Auswertungen des Testinstrumentariums werden ausgetauscht. Prüfungsorganisation (5) Anmeldung: Alle Interessenten an einer Bausteinprüfung sollen zugelassen werden. Für die im allgemeinen wenigen Interessenten, die nicht gleichzeitig Kursteilnehmende sind, werden Beratungsgespräche empfohlen. Die Anmeldung wird bei der örtlichen Volkshochschule vorgenommen. Über Fristen im Hinblick auf Prüfungstermine informiert der jeweilige VHS-Verband. (6) Prüfungsdurchführung/-auswertung/-dokumentation - Bei der Durchführung von Bausteinprüfungen sind allgemeine Bedingungen festgelegt, die alle VHS-Verbände einhalten: Hilfsmittel zur Prüfung sollen gewährleisten, daß einfache Faktenkenntnisse und elementares Bedienungswissen in Einklang mit der Lernzielstruktur nicht Prüfungsgegenstände sind. Prüfungsaufsicht: Bei der Prüfungsaufsicht ist zu gewährleisten, daß - fachkompetent die technische Betriebsbereitschaft von Systemen bei praktischen Prüfungsteilen kontrolliert - subjektive Einflußnahme von Aufsichtspersonen ausgeschlossen werden kann. Dies kann beispielsweise durch Vorsitz und Beisitz oder durch die Zusammensetzung eines örtlichen Prüfungsausschusses organisatorisch umgesetzt werden. Korrektur- und Bewertung: Die Prüfungsinstanzen garantieren, daß die angewendeten Verfahren eine zuverlässige und objektivierte Leistungsmessung ermöglichen. Das meint, daß irrtümliche Entscheidungen durch Kontrollen ausgeschlossen sind und subjektive Einflußnahme von Personen nicht stattfinden kann. Dies ist durch unterschiedliche Organisationsformen zu erreichen, bei denen Hilfsmittel und Verfahren auf die Verteilung auf örtliche und überörtliche Instanzen abgestimmt werden müssen. Insgesamt ist die Festlegung von Korrektur- und Bewertungsrichtlinien für alle Beteiligten Personen und technischen Systeme erforderlich. Ergebnisfeststellung: Die Vergabe von Zeugnissen liegt bei der jeweiligen Prüfungsinstanz. Es ist mindestens die Hälfte der maximalen Prüfungsleistung zu erreichen. Zur Skalierung von Prüfungsleistung dient eine Rangskala von 0 bis 100 (Punkte oder %). Wenn Prädikate für Zeugnisse vergeben werden, orientieren sie sich an der Einteilung auf der Skala5: 50-66 (50 bis unter 67) "ausreichend" 67-81 (67 bis unter 82) "befriedigend" 82-91 (82 bis unter 92) "gut" 92-100 (92 bis 100) "sehr gut" Einspruchsmöglichkeiten: Teilnehmende können gegen das festgestellte Prüfungsergebnis in einer angemessenen Frist Einspruch einlegen. Dazu muß der Prozess der Ergebnisfeststellung ausreichend dokumentiert sein. Die Dokumente müssen zur Einsicht zur Verfügung gehalten werden. Über einen Einspruch entscheidet die jeweilige Prüfungsinstanz unter Umständen unter Einschaltung einer Schiedsstelle. 1 Der Anwenderpaß in Brandenburg ist identisch mit dem Berliner Paß; in Thüringen wird der Paß in Anlehnung an das bayerische Modell angeboten. 2 EURIC, European Informatics Conference; Verbund europäischer Weiterbildungsverbände zur Förderung von Abschlüssen zur anwendungsorientierten Informatik. Der DVV ist Mitglied. 3 In Sachsen werden Prüfungen angelehnt an die des VHS-Landesverbandes Bayern durchgeführt. 4 In Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden Prüfungen des VHS-Landesverbandes Niedersachsen durchgeführt. 5 gemäß Rahmenempfehlung des BIBB zu Prüfungen in der Weiterbildung, 1973 Netzwerkausschuß Beruf und Weiterbildung Koordinierungsstelle Rahmenrichtlinien Datenbankanwendung Seite 1 von 8
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