Rahmenrichtlinien für einen Kurs- und Prüfungsbaustein

GRUNDLAGEN DER EDV

der deutschen Volkshochschulen

Vorbemerkungen: Die vorliegenden Rahmenrichtlinien basieren auf

-	einer Analyse der 1991 vorhandenen Bausteinvarianten im Volkshochschulbereich (Bernd Passens)
-	der Prüfung auf Gültigkeit anhand der Fassungen der Bausteinvarianten im Januar/Februar 1994 (Steffen Bloßfeld)
-	der Diskussion in einer Arbeitsgruppe mit MitarbeiterInnenn aus VHS-Landesverbänden und PAS zur Harmonisierung von Kurs- und Prüfungsbausteinen im Bereich Anwendungen der Informationstechnik/EDV in den Jahren 1991-92

Der Entwurf wurde am 2. März 1994 von der Harmonisierungsgruppe abschließend diskutiert und am 6.5.1994 vom DVV-Ausschuß Netzwerk Beruf und Weiterbildung verabschiedet.
Die Rahmenrichtlinien sind so formuliert, daß die von der schnellen Weiterentwicklung der Hard- und Software sowie deren allgemeine Nutzung unabhängig gültigen Ziele im Vordergrund stehen. Im Rahmen dieser Ziele werden Materialien für TeilnehmerInnen und KursleiterInnen zum Kurs sowie die Aufgabenstellungen in Prüfungen laufend dem Entwicklungsstand angepaßt. Die Rahmenrichtlinien geben eine Empfehlung für den Unterrichtsstundenumfang, nennen die Voraussetzungen zum erfolgreichen Besuch des Kursbausteins, fassen die Ziele zusammen, geben eine Gliederung für die Detailziele, nennen den Bezug zur Prüfung und listen schließlich Detailziele mit Stichworten zu Lerninhalten auf. Außerdem sind im Anschluß Randbedingungen für die Mindestvoraussetzung zur Kursdurchführung und Prüfungen aufgeführt, die der DVV und alle VHS-Landesverbände zur Absicherung der Prüfungsqualität beachten.

Zeitumfang: Der Kursbaustein GRUNDLAGEN DER EDV umfaßt 45 bis 60 Unterrichtsstunden. Die Festlegung des Weges, auf dem die Lernziele des Bausteins Grundlagen der EDV erreicht werden, bleibt ansonsten der örtlichen Einrichtung überlassen.

Voraussetzungen: Der Kursbaustein GRUNDLAGEN DER EDV wendet sich an TeilnehmerInnen, die aus privaten oder beruflichen Gründen einen ersten Einblick und grundlegende Kenntnisse für den Umgang mit EDV gewinnen wollen. Das Modul ist als eigenständiger Kurs ausgelegt, wobei die vermittelten Kenntnisse eine Grundlage für die nachfolgenden Module darstellt. Von den TeilnehmerInnen werden keine Vorkenntnisse zum Umgang mit EDV verlangt.

Ziele: Die TeilnehmerInnen
	kennen die Möglichkeiten der EDV und sind im Umgang mit dem PC als Arbeitsmittel vertraut
	verstehen die Grundbegriffe der EDV und kennen die Hard- und Softwarevoraussetzungen für die Arbeit mit einem Computer 
	beherrschen wichtige Funktionen des Betriebssystems und grafischer Benutzeroberflächen
	haben einen Überblick über den derzeitigen Entwicklungsstand im Bereich neuer Technologien und besitzen datenschutzrechtliche und ergonomische Grundkenntnisse
	kennen grundlegende Funktionen von Anwendungsprogrammen und verstehen die Grundlagen Kommunikation mit EDV

Gliederung für die Detailziele: Der Baustein Grundlagen der EDV umfaßt Ziele aus sechs Teilbereichen:

A	Allgemeine EDV, Information und Datenverarbeitung
B	Hardware
C	Betriebssysteme
D	Anwendungsprogramme
E	Bürokommunikation
F	Ergonomie und Datenschutz

Diese Einteilung hilft, die Ziele für alle Interessierten klar zu beschreiben. Es handelt sich um keine Gliederung in Kursabschnitte. Thematische Verknüpfungen der einzelnen Themen ergeben sich notwendigerweise.

Prüfung: Die im Kursbaustein GRUNDLAGEN DER EDV erworbenen Qualifikationen werden in einer  Prüfung nachgewiesen.
Anerkannte Varianten innerhalb der Rahmenrichtlinien (Stand Januar 1993)

In den folgenden Ländern werden Kurse und Prüfungen zu GRUNDLAGEN DER EDV durchgeführt, die in der Lernzielsetzung und den Prüfungsanforderungen den vorliegenden Rahmenrichtlinien entsprechen. Daher betrachten die VHS-Landesverbände diese Abschlüsse als gleichwertig. Dies gilt insbesondere für den Fall, daß mit dem Erwerb eines Abschlusses zum Baustein GRUNDLAGEN DER EDV die Zulassung zu weiteren Kursen in Volkshochschulen oder Prüfungen von VHS-Verbänden verbunden ist. Die Rahmenrichtlinien entsprechen dem Baustein Grundlagen der EDV der EURIC1 und wurden von ihr anerkannt.

·	Baden-Württemberg: Orientierungskurs Datenverarbeitung (Vorstufe zum DV-Anwenderpaß VHS) (Stand März 1994); DV-Anwenderpaß (VHS), Modul Betriebssystem (Stand April 1994); hrsg. vom Volkshochschulverband Baden-Württemberg
·	Bayern2: EDV-Grundlagen zum vhs-Computerpaß "Büro und Verwaltung I"; Lehrplan (Stand Mai 1993) ; hrsg. vom Bayerischen Volkshochschulverband
·	Berlin3: Grundlagen der EDV im EDV-Anwenderpaß "Büro und Verwaltung" ; Lernzielkatalog (Stand Mai 1993) ; hrsg. von Berliner Senatsverwaltung für Schule, Beruf und Sport, Abt. Weiterbildung
·	Niedersachsen4: Grundlagen der EDV im EDV-Anwenderpaß (VHS) "Wirtschaft und Verwaltung"; Kursleitermaterial (Stand April 1994); hrsg. vom Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens
·	Nordrhein-Westfalen: Einführung in die Datenverarbeitung am Microcomputer im VHS-Praktikum Mikrocomputer und Pilotbaustein "Orientierungskurs Datenverarbeitung" (Stand September 1993); hrsg. vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung NW und Landesverband der Volkshochschulen NW
·	Rheinland-Pfalz: Grundkurs Datenverarbeitung im EDV-Anwenderpaß; Lernzielkatalog (Stand August 1993); hrsg. vom Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz
·	Saarland: EDV-Grundlagen und MS-DOS im EDV-Anwenderpaß "Büro und Verwaltung"; Lernzielkatalog (Stand April 1990); hrsg. vom Verband der Volkshochschulen des Saarlandes
·	Hessen: Einführung in die EDV und Grundkurs Standardsoftware für den kaufmännischen Bereich und Grundstufe des VHS-Zertifikates Informatik ; hrsg. vom Hessischen Volkshochschulverband


Prüfungsrelevante Lernziele des Kernbereichs sind fett, mögliche prüfungsrelevante Lernziele in den differenzierenden Teilen sind fett und kursiv gedruckt.
Teilbereich A   ALLGEMEINE EDV, INFORMATION UND DATENVERARBEITUNG
Grobziel: Die TeilnehmerInnen kennen Grundbegriffe der Datenverarbeitung und wesentliche Bereiche für die Anwendung von EDV.


Lernziele
Inhalte

A1  Die TeilnehmerInnen gewinnen einen Überblick über Anwendungsbereiche der EDV.
- relevante EDV-Einsatzbereiche
- Bedeutung der EDV

A2  Die TeilnehmerInnen kennen Grundbegriffe und Elemente der EDV.
- Datenverarbeitung als Begriff
- Daten, Datendarstellung
- E-V-A-Prinzip

A3  Die TeilnehmerInnen sollen an überschaubaren Problemstellungen geeignete Problemlösungsverfahren kennen.
- Eingabedaten, Verarbeitungsvorgänge, Ausgabedaten
- Problemlösung in Programmablaufplan umsetzen



Teilbereich B   Hardware
Grobziel: Die TeilnehmerInnen kennen wichtige Bestandteile der Computer-Hardware sowie zentrale EDV-Grundbegriffe und haben einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Bereich der neuen Technologien.


Lernziele
Inhalte

B1 Die TeilnehmerInnen können Computer klassifizieren und Einsatzbereiche einschätzen.
- Nennen verschiedener Rechnerklassen
- Zuordnung von typischen Einsatzgebieten


B2  Die TeilnehmerInnen kennen Standard-komponenten eines Personalcomputers.
- Bestandteile und Funktionen der CPU
- Überblick Peripherie
- Eingabe- und Ausgabegeräte
- Bus-Systeme
- externe Speicher
- sonstige Peripherie

B3  Die TeilnehmerInnen kennen die typischen Schnittstellen als Verbindungselemente.
- serielle Schnittstellen
- parallele Schnittstellen
- Steckplätze und Steckkarten

B4  Die TeilnehmerInnen kennen die Funktion wichtiger PC-Schnittstellen.
- auf- und abwärtskompatibel bei Hard- und Software
- Version, speziell bei Betriebssystemen
- Rechnerstandards und deren Entwicklung



Teilbereich C   Betriebssysteme
Grobziel: Die TeilnehmerInnen lernen Betriebssysteme kennen sowie die Arbeit damit an einem typischen Beispiel einschließlich der Nutzung grafischer Oberflächen.


Lernziele
Inhalte

C1  Die TeilnehmerInnen kennen System-software als Begriff und deren Einordnung. 
- Aufgaben der Systemsoftware
- Aufbau und Funktionen des Betriebssystems
- Schichtenmodell

C2  Die TeilnehmerInnen haben einen Überblick über gängige Betriebssysteme.
- Überblick über Betriebssystemarten
- Einplatzsysteme/Mehrplatzsysteme

C3  Die TeilnehmerInnen können wichtige Betriebssystemfunktionen nutzen.
- Massenspeicherverwaltung
- Befehlsebene, Befehlssyntax
- Dateistrukturen/Verzeichnisse
- Dateiarbeit, Dateiformen
- Systemkonfiguration
- Dienstprogramme

C4  Die TeilnehmerInnen kennen Möglichkeiten der Datensicherung.
- Sicherungsarten
- Sicherungssysteme
- Notwendigkeit der Datensicherung, Viren

C5  Die TeilnehmerInnen können eine grafische Benutzeroberflächen bedienen.
- Aufbau grafischer Oberflächen
- Grundprinzip der Arbeiten
- Handhabung mittels entsprechender Eingabegeräte



Teilbereich D   Anwendungsprogramme
Grobziel: Die TeilnehmerInnen kennen das Leistungsvermögen gängiger Anwendungsprogramme und können grundlegende Programmfunktionen nutzen.


Lernziele
Inhalte

D1  Die TeilnehmerInnen erlangen Kenntnisse und erste Fertigkeiten im Umgang mit typischen Standard-Anwenderprogrammen.
- Starten, Dateneingabe, Datenmanipulation und Beenden von Programmen
- Menüs im Programm bedienen




Teilbereich E   Bürokommunikation
Grobziel: Die TeilnehmerInnen lernen Beispiele und Möglichkeiten der PC-gestützten Bürokommunikation kennen.


Lernziele
Inhalte

E1  Die TeilnehmerInnen kennen Möglichkeiten der Bürokommunikation.
- Datenfernübertragung (DFÜ)
- Lokale Netze
- Typische Hilfsprogramme im Überblick

E2  Die TeilnehmerInnen gewinnen einen Überblick über Kommunikationsnetze.
- BTX, Datex, Teletex, Telefax
- ISDN als "Mediensteckdose"



Teilbereich F   Ergonomie und Datenschutz
Grobziel: Die TeilnehmerInnen lernen Mindestanforderungen bei der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen kennen und gewinnen einen Überblick über Regelungen des Datenschutzes.


Lernziele
Inhalte

F1  Die TeilnehmerInnen kennen Mindestanforderungen an ergonomische Arbeitsbedingungen.
- Gesetzliche Regelungen
- Arbeitsplatzgestaltung
- Softwareergonomie

F2  Die TeilnehmerInnen verstehen die Ziele des Datenschutzes und gewinnen einen Einblick in Umsetzungsprobleme.
- Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
- Technische und organisatorische Umsetzungsmöglichkeiten
- Probleme bei der Realisierung



Prüfungsbedingungen:

(1)	Um Transparenz der Prüfungsanforderungen zu erzielen, muß für Beteiligte von den Prüfungsinstanzen der VHS-Verbände in Form einer veröffentlichten Teststruktur (Testmodell/ Musterprüfungen/ Musteraufgaben) nachvollziehbar dokumentiert sein, welche Prüfungsteile eine Prüfung umfaßt, in welcher Relation sie zu den Groblernzielen des Rahmenplans stehen, und wie sie in die Gesamtbewertung eingehen.
(2)	Für den Baustein GRUNDLAGEN DER EDV sind besondere Prüfungsformen auch unter Verzicht von fachpraktischen Anteilen zu praktizieren.
(3)	Prüfungsordnungen/Durchführungsbestimmungen sind veröffentlicht.
(4)	Aufgaben-/Testkonstruktion/Evaluation: Die Aufgabenkonstruktion und Testkomposition liegt jeweils bei den Prüfungsinstanzen der VHS-Verbände. Aufgabenentwürfe, Testsätze und Auswertungen des Testinstrumentariums werden ausgetauscht.
Prüfungsorganisation
(5)	Anmeldung: Alle Interessenten an einer Bausteinprüfung sollen zugelassen werden. Für die im allgemeinen wenigen Interessenten, die nicht gleichzeitig Kursteilnehmende sind, werden Beratungsgespräche empfohlen.
	Die Anmeldung wird bei der örtlichen Volkshochschule vorgenommen. Über Fristen im Hinblick auf Prüfungstermine informiert der jeweilige VHS-Verband.
(6)	Prüfungsdurchführung/-auswertung/-dokumentation - Bei der Durchführung von Bausteinprüfungen sind allgemeine Bedingungen festgelegt, die alle VHS-Verbände einhalten:
	Hilfsmittel zur Prüfung sollen gewährleisten, daß einfache Faktenkenntnisse und elementares Bedienungswissen in Einklang mit der Lernzielstruktur nicht Prüfungsgegenstände sind.
	Prüfungsaufsicht: Bei der Prüfungsaufsicht ist zu gewährleisten, daß 
-	fachkompetent die technische Betriebsbereitschaft von Systemen bei praktischen Prüfungsteilen kontrolliert
-	subjektive Einflußnahme von Aufsichtspersonen ausgeschlossen
	werden kann. Dies kann beispielsweise durch Vorsitz und Beisitz oder durch die Zusammensetzung eines örtlichen Prüfungsausschusses organisatorisch umgesetzt werden.
	Korrektur- und Bewertung: Die Prüfungsinstanzen garantieren, daß die angewendeten Verfahren eine zuverlässige und objektivierte Leistungsmessung ermöglichen. Das meint, daß irrtümliche Entscheidungen durch Kontrollen ausgeschlossen sind und subjektive Einflußnahme von Personen nicht stattfinden kann. Dies ist durch unterschiedliche Organisationsformen zu erreichen, bei denen Hilfsmittel und Verfahren auf die Verteilung auf örtliche und überörtliche Instanzen abgestimmt werden müssen.
	Insgesamt ist die Festlegung von Korrektur- und Bewertungsrichtlinien für alle beteiligten Personen und technischen Systeme erforderlich.
	Ergebnisfeststellung: Die Vergabe von Zeugnissen liegt bei der jeweiligen Prüfungsinstanz. Es ist mindestens die Hälfte der maximalen Prüfungsleistung zu erreichen. Zur Skalierung von Prüfungsleistung dient eine Rangskala von 0 bis 100 (Punkte oder %). Wenn Prädikate für Zeugnisse vergeben werden, orientieren sie sich an der Einteilung auf der Skala5: 

	50-66	(50 bis unter 67)	"ausreichend"
	67-81	(67 bis unter 82)	"befriedigend"
	82-91	(82 bis unter 92)	"gut"
	92-100	(92 bis 100)	"sehr gut"
	Einspruchsmöglichkeiten: Teilnehmende können gegen das festgestellte Prüfungsergebnis in einer angemessenen Frist Einspruch einlegen. Dazu muß der Prozess der Ergebnisfeststellung ausreichend dokumentiert sein. Die Dokumente müssen zur Einsicht zur Verfügung gehalten werden. Über einen Einspruch entscheidet die jeweilige Prüfungsinstanz unter Umständen unter Einschaltung einer Schiedsstelle.


1 EURIC, European Informatics Conference; Verbund europäischer Weiterbildungsverbände zur Förderung von Abschlüssen zur anwendungsorientierten Informatik. Der DVV ist Mitglied.
2 In Sachsen und Thüringen wird das Modul in Anlehnung das Konzept des Landesverbandes Bayern durchgeführt.
3Der Anwenderpaß in Brandenburg ist identisch mit dem Berliner Paß.
4In Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden Prüfungen des VHS-Landesverbandes Niedersachsen durchgeführt.
5 gemäß Rahmenempfehlung des BIBB zu Prüfungen in der Weiterbildung, 1973

Netzwerkausschuß Beruf und Weiterbildung
Koordinierungsstelle

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