Rahmenrichtlinien für einen Kurs- und Prüfungsbaustein

TABELLENKALKULATION

der deutschen Volkshochschulen


Vorbemerkungen: Die vorliegenden Rahmenrichtlinien basieren auf

-	einer Analyse der 1991 vorhandenen Bausteinvarianten im Volkshochschulbereich (Bernd Passens)
-	der Diskussion in einer Arbeitsgruppe mit MitarbeiterInnen aus VHS-Landesverbänden und PAS zur Harmonisierung von Kurs- und Prüfungsbausteinen im Bereich Anwendungen der Informationstechnik/EDV in den Jahren 1991-92
-	der Prüfung auf Gültigkeit anhand der Fassungen der Bausteinvarianten im Februar 1994 (Bernd Passens)

Der Entwurf wurde am 28.4.1994 von der Harmonisierungsgruppe abschließend diskutiert und am 6.5.1994 vom DVV-Ausschuß Netzwerk Beruf und Weiterbildung verabschiedet.
Die Rahmenrichtlinien sind so formuliert, daß die von der schnellen Weiterentwicklung bei Arbeitsplatzrechnern und von Tabellenkalkulationsprogrammen unabhängig gültigen Ziele im Vordergrund stehen. Im Rahmen dieser Ziele werden Materialien für TeilnehmerInnen und KursleiterInnen zum Kurs sowie die Aufgabenstellungen in Prüfungen laufend dem Entwicklungsstand angepaßt. Die Rahmenrichtlinien geben eine Empfehlung für den Unterrichtsstundenumfang, nennen die Voraussetzungen zum erfolgreichen Besuch des Kursbausteins, fassen die Ziele zusammen, geben eine Gliederung für die Detailziele, nennen den Bezug zur Prüfung, nennen alle anerkannten Varianten von Bausteinen Tabellenkalkulation der VHS-Verbände und listen schließlich Detailziele mit Stichworten zu Lerninhalten auf. Außerdem sind im Anschluß Randbedingungen für die Prüfungen aufgeführt, die der DVV und alle VHS-Landesverbände zur Absicherung der Prüfungsqualität beachten.

Zeitumfang: BAWÜ 30, Bayern 60, Hessen 60; Niedersachsen 60 Unterrichtsstunden; Pfalz 60, NRW außer Konkurrenz
Der Kursbaustein TABELLENKALKULATION umfaßt zwischen 45 und 60 Unterrichtsstunden. Die Festlegung des Weges, auf dem die Lernziele des Bausteins Tabellenkalkulation erreicht werden, bleibt ansonsten der örtlichen Einrichtung überlassen.

Voraussetzungen: Der Kursbaustein TABELLENKALKULATION setzt grundlegende EDV-Kenntnisse voraus. Diese Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden entweder integriert im Rahmen des Kursbausteins Tabellenkalkulation oder in einem separaten Kursbaustein Grundlagen der EDV erworben. Dazu gehört, daß die TeilnehmerInnen den Aufbau eines Arbeitsplatzrechners (PC) kennen, elementare Bediener-Funktionen beherrschen sowie grundlegende Betriebssystemfunktionen kennen und nutzen können.

Ziele: Die TeilnehmerInnen
gewinnen einen Überblick über die Anwendungsmöglichkeiten eines Tabellenkalkulationsprogramms, lernen die Struktur eines elektronischen Arbeitsblattes kennen und verstehen die grundlegende Funktionsweise von Tabellenkalkulationsprogrammen
können ein einfaches Kalkulationsschema aufbauen, gestalten und ausdrucken
lernen erweiterte Tabellengestaltungsfunktionen kennen, optimieren Kalkulationsschemata durch Verwendung von Funktionen und können Arbeitsblätter verknüpfen
entwickeln unter Berücksichtigung der im Kurs gesammelten Erfahrungen software-ergonomische und arbeitsorganisatorische Anforderungen für den Einsatz von Tabellenkalkulationssoftware am Arbeitsplatz.

Gliederung der Detailziele: Der Baustein TABELLENKALKULATION umfaßt Ziele aus vier Teilbereichen:

A		Grundlagen der Tabellenkalkulation
B		Aufbau und Gestaltung einfacher Kalkulationsmodelle
C	Erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten, Funktionen nutzen, Dateien verknüpfen, Datenaustausch mit anderen Programmen
D	Grundlagen der Software-Ergonomie, arbeitsorganisatorische Aspekte Pfalz/Hessen und NRW) am Beispiel der Tabellenkalkulation 

Diese Einteilung hilft, die Ziele für alle Interessierten klar zu beschreiben. Es handelt sich um keine Gliederung in Kursabschnitte. Beispielsweise eignen sich insbesondere die Lernziele des letzten Teilbereichs zur Verknüpfung im Kursverlauf mit Lernzielen der anderen Teilbereiche.

Prüfung: Die im Kursbaustein TABELLENKALKULATION erworbenen Qualifikationen werden in einer Prüfung mit einem Schwerpunkt im fachpraktischen Bereich nachgewiesen. Dabei können zu einem Prüfungskern mit Schwerpunkten in den Bereichen A bis C spezielle Zusätze treten, die sich auf Teile des Bereichs D beziehen. Dies wird in Prüfungsurkunden eigens vermerkt.
Anerkannte Varianten innerhalb der Rahmenrichtlinien1 (Stand November 1993)

In den folgenden Ländern werden Kurse und Prüfungen zu Tabellenkalkulation durchgeführt, die in der Lernzielsetzung und den Prüfungsanforderungen den vorliegenden Rahmenrichtlinien entsprechen. Daher betrachten die VHS-Landesverbände diese Abschlüsse als gleichwertig. Dies gilt insbesondere für den Fall, daß mit dem Erwerb eines Abschlusses zum Baustein TABELLENKALKULATION die Zulassung zu weiteren Kursen in Volkshochschulen oder Prüfungen von VHS-Verbänden verbunden ist. Die Rahmenrichtlinien entsprechen dem Baustein Tabellenkalkulation der EURIC2 und wurden von ihr anerkannt.

-	Baden-Württemberg: DV-Anwenderpaß (VHS) Modul Tabellenkalkulation/Geschäftsgrafik (Grund- und Fachstufe), hrsg. vom Volkshochschulverband Baden-Württemberg (Stand 9.4. 94)
-	Bayern3: Modul Tabellenkalkualtion, in: VHS-Computerpaß "Büro und Verwaltung I", hrsg. vom Bayerischer Volkshochschulverband, Mai 1993
-	Berlin: Tabellenkalkulation, in: EDV Anwenderpaß Büro und Verwaltung, Rahmenpläne und Lernzielkataloge, Lehrgangssystem der Berliner Volkshochschulen, 2. überarbeitete Auflage 1992
-	Niedersachsen4: Lernziele und Lerninhalte Tabellenkalkulation, in: EDV-Anwenderpass (VHS) Wirtschaft und Verwaltung, Kursleiter-Material, hrsg. Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens (Stand April 1994)
-	Nordrhein-Westfalen: EDV-Anwenderpaß Tabellenkalkulation, Lerninhalte, Anhang zu: EDV-Anwenderpaß Nordrhein-Westfalen, hrsg. Landesverband der Volkshochschulen von NW (Stand September 1993)
-	Rheinland-Pfalz: Lernzielkatalog Fachkurs Tabellenkalkulation, EDV-Anwenderpaß des Verbands der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz (Stand Juli 1993)
-	Saarland: Lernzielkatalog zum Modul "Tabellenkalkulation", EDV-Anwenderpaß "Wirtschaft und Verwaltung" des Verbands der Volkshochschulen des Saarlands (Stand Mai 1990)
-	Hessen: Lernzielkatalog zum Fachkurs Tabellenkalkulation, EDV- Anwenderpaß des Hessischen Volkshochschulverbands (Stand Juni 1988)

Prüfungsrelevante Lernziele des Kernbereichs sind fett, mögliche prüfungsrelevante Lernziele in den differenzierenden Teilen sind fett und kursiv gedruckt.

Teilbereich A GRUNDLAGEN DER TABELLENKALKULATION
Grobziel: Die TeilnehmerInnen gewinnen einen Überblick über die Anwendungsmöglichkeiten eines Tabellenkalkulationsprogramms, lernen die Struktur eines elektronischen Arbeitsblattes kennen, verstehen die grundlegende Funktionsweise von Tabellenkalkulationsprogrammen, können die im Kurs eingesetzte Tabellenkalkulationssoftware installieren und elementare Funktionen nutzen. 


Lernziele
Inhalte

A1	Die TeilnehmerInnen kennen Anwendungsschwerpunkte der Tabellenkalkulation in Büro und Verwaltung.
- Gruppierung der Bürotätigkeiten: Texte verarbeiten, Karteien führen und Berechnungen durchführen
- Anwendungsmöglichkeiten der Tabellenkalkulation (z.B. Statistik, Preiskalkulation, Prognosen etc.)

A2	Die TeilnehmerInnen lernen die grundlegende Funktionsweise von Tabellenkalkulationsprogrammen kennen.
- Struktur eines elektronischen Arbeitsblattes (Zeilen, Spalten, Felder)
- Differenzierung zwischen Texten, Zahlen und Formeln

A3	Die TeilnehmerInnen können das im Kurs genutzte Kalkulationsprogramm installieren.
- Installation der Software
- Evtl. Anpassung der Konfigurationsdateien auf Systemebene (z.B. config.sys, autoexec.bat)
- Leistungsmerkmale der im Kurs eingesetzten Software

A4	Die TeilnehmerInnen können das Programm starten und verlassen, kennen Bildschirmaufbau und Befehlsstruktur des im Kurs eingesetzten Programms.
- Starten und Beenden des Programms
- Befehlseingabe, Bildschirmaufbau und Menüstruktur, Hilfefunktionen
- Feldzeigersteuerung, Markierfunktionen mit Maus und Cursor



Teilbereich B Aufbau und Gestaltung einfacher Kalkulationsmodelle
Grobziel: Die TeilnehmerInnen können ein einfaches Kalkulationsschema aufbauen, gestalten und ausdrucken.


Lernziele
Inhalte

B1	Die TeilnehmerInnen können ein einfaches Kalkulationsschema aufbauen.
- Texte, Werte, Formeln eingeben und korrigieren
- Verwendung von Adressen (absolute, relative und gemischte Bezüge, die Verwendung von Namen)

B2	Die TeilnehmerInnen erweitern, verändern und gestalten ein gegebenes Kalkulationsschema.
- Löschen, Einfügen, Kopieren von Zeilen, Spalten, Feldern bzw. Feldinhalten
- Felder gestalten: Schriftart, Ausrichtung, Zahlenformate verwenden
- Spaltenbreite, Zeilenhöhe einstellen
- Umgang mit Fehlermeldungen
- Felder schützen

B3	Die TeilnehmerInnen kennen wichtige Dateioperationsbefehle und Drucklayouteinstellungen.
- Dateien speichern, löschen, drucken
- Inhaltsverzeichnisse anzeigen, selektieren
- Speicher- und Paßwortschutz
- Dateiformate
- Ränder einstellen, Kopf- bzw. Fußzeilen, Drucktitel, Druckbereiche




Teilbereich C Erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten, Funktionen nutzen, Dateien verknüpfen, Datenaustausch mit anderen Programmen
Grobziel: Die TeilnehmerInnen lernen erweiterte Tabellengestaltungsfunktionen kennen, optimieren Kalkulationsschemata durch Verwendung von Funktionen und können Arbeitsblätter verknüpfen.


Lernziele
Inhalte

C1	Die TeilnehmerInnen können Tabellen übersichtlich gestalten.
- Tabellenkopf erstellen, Zeilen- und Spaltenüberschriften gezielt einsetzen
- Tabellen einrahmen bzw. horizontale und vertikale Trennlinien verwenden
- Tabellenfelder, Ergebnisfelder


C2	Die TeilnehmerInnen kennen wichtige Funktionen und wenden sie praktisch an.
- Funktionsbegriff
- Statistische Funktionen (z.B. Summe, Mittelwert, Min, Max, Anzahl)
- Datums- und Zeitfunktionen (z.B. Datum, Systemdatum, Datumswerte formatieren)
- Logische Funktionen (z.B. Wenn-Funktion), die Arbeit mit logischen Operatoren
- Suchfunktionen (z.B. Textketten, Zahlen suchen)

C3:	Die TeilnehmerInnen können mehrere Kalkulationsschemata in unterschiedlichen Dateien verknüpfen.
- Vorteil verknüpfter Dateien 
- Tabellen verknüpfen: Felder, Feldbereiche
- Verknüpfungen aktualisieren, Verknüpfungen lösen

C4	Die TeilnehmerInnen kennen elementare Makrofunktionen und gewinnen einen Einblick in Funktion und Anwendungsmöglichkeiten von Makros.
- Makrotypen, einfachen Makro (Rekorder) erstellen, aufrufen und einsetzen. 

C5	Die TeilnehmerInnen kennen die Möglichkeiten zum Datenaustausch mit anderen Anwendungen.
- Import- bzw. Exportfunktionen des Programms: Verknüpfung mit Text- und Datenverwaltungsprogrammen
- Möglichkeit der Übergabe der Daten an ein Grafikprogramm zwecks grafischer Aufbereitung

C6	Die TeilnehmerInnen können Tabellenwerte in Grafiken umsetzen und kennen elementare Grafikgestaltungsfunktionen.
- Diagrammtypen, Diagramme erstellen Gestaltung von Grafiken (Beschriftung, Skalierung, Farben), Grafiken drucken 

C7	Die TeilnehmerInnen können Tabellen durch Einsatz von Zeichenelementen gestalten.
- Tabellen durch Einsatz von Zeichenelementen ( z.B. Pfeile, Linien, Rechtecke, Kreise) gestalten


Teilbereich D Grundlagen der Software-Ergonomie, arbeitsorganisatorische Aspekte 
Grobziel: Die TeilnehmerInnen entwickeln unter Berücksichtigung der im Kurs gesammelten Erfahrungen software-ergonomische und arbeitsorganisatorische Anforderungen für den Einsatz von Tabellenkalkulationssoftware am Arbeitsplatz. 


Lernziele
Inhalte

D1	Die TeilnehmerInnen beurteilen die im Kurs eingesetzte Software unter software-ergonomischen Kriterien.
- Aufdecken von Schwachstellen und Vorzügen des Programms
- Systematisierung unter Berücksichtigung der DIN 66234 Teil 8
- Formulierung software-ergonomischer Anforderungen

D2	Die TeilnehmerInnen erkennen, daß software-ergonomische Anforderungen in einem engen Zusammenhang mit arbeitsorganisatorischen Fragen stehen und beurteilen Auswirkungen des Einsatzes von Kalkulationsprogrammen auf die Arbeitsplatz- und Qualifikationsstruktur.
- Software-Ergonomie heißt Arbeitsorganisation gestalten
- RationaIisierungspotential von Kalkulationsprogrammen
- Veränderungen in der Arbeitsplatz- und Qualifikationsstruktur 


Prüfungsbedingungen

(1)	Um Transparenz der Prüfungsanforderungen zu erzielen, muß für Beteiligte von den Prüfungsinstanzen der VHS-Verbände in Form einer veröffentlichten Teststruktur (Testmodell/ Musterprüfungen/ Musteraufgaben) nachvollziehbar dokumentiert sein, welche Prüfungsteile eine Prüfung umfaßt, in welcher Relation sie zu den Groblernzielen des Rahmenplans stehen, und wie sie in die Gesamtbewertung eingehen.
(2)	Prüfungen zu Anwenderbausteinen enthalten sowohl fachpraktische als auch fachtheoretische Anteile. Der fachpraktische Anteil soll mindestens 50% bis zu zwei Drittel betragen. Das Verhältnis betrifft die Bewertung als auch nach Möglichkeit die Prüfungszeit. Sie beträgt insgesamt zwischen 3 und 4 Unterrichtsstunden (= 45 Minuten). Zwischen den Teilen ist im Hinblick auf das Prüfungsergebnis Kompensation möglich. Für einführende Grundlagenbausteine, auch in anwendungsfeldspezifischen Varianten, sind besondere Prüfungsformen auch unter Verzicht von fachpraktischen Anteilen zu praktizieren.
(3)	Prüfungsordnungen/Durchführungsbestimmungen sind veröffentlicht.
(4)	Aufgaben-/Testkonstruktion/Evaluation: Die Aufgabenkonstruktion und Testkomposition liegt jeweils bei den Prüfungsinstanzen der VHS-Verbände. Aufgabenentwürfe, Testsätze und Auswertungen des Testinstrumentariums werden ausgetauscht.
Prüfungsorganisation
(5)	Anmeldung: Alle Interessenten an einer Bausteinprüfung sollen zugelassen werden. Für die im allgemeinen wenigen Interessenten, die nicht gleichzeitig Kursteilnehmende sind, werden Beratungsgespräche empfohlen.
	Die Anmeldung wird bei der örtlichen Volkshochschule vorgenommen. Über Fristen im Hinblick auf Prüfungstermine informiert der jeweilige VHS-Verband.
(6)	Prüfungsdurchführung/-auswertung/-dokumentation - Bei der Durchführung von Bausteinprüfungen sind allgemeine Bedingungen festgelegt, die alle VHS-Verbände einhalten:
	Hilfsmittel zur Prüfung sollen gewährleisten, daß einfache Faktenkenntnisse und elementares Bedienungswissen in Einklang mit der Lernzielstruktur nicht Prüfungsgegenstände sind.
	Prüfungsaufsicht: Bei der Prüfungsaufsicht ist zu gewährleisten, daß 
-	fachkompetent die technische Betriebsbereitschaft von Systemen bei praktischen Prüfungsteilen kontrolliert
-	subjektive Einflußnahme von Aufsichtspersonen ausgeschlossen
	werden kann. Dies kann beispielsweise durch Vorsitz und Beisitz oder durch die Zusammensetzung eines örtlichen Prüfungsausschusses organisatorisch umgesetzt werden.
	Korrektur- und Bewertung: Die Prüfungsinstanzen garantieren, daß die angewendeten Verfahren eine zuverlässige und objektivierte Leistungsmessung ermöglichen. Das meint, daß irrtümliche Entscheidungen durch Kontrollen ausgeschlossen sind und subjektive Einflußnahme von Personen nicht stattfinden kann. Dies ist durch unterschiedliche Organisationsformen zu erreichen, bei denen Hilfsmittel und Verfahren auf die Verteilung auf örtliche und überörtliche Instanzen abgestimmt werden müssen.
	Insgesamt ist die Festlegung von Korrektur- und Bewertungsrichtlinien für alle Beteiligten Personen und technischen Systeme erforderlich.
	Ergebnisfeststellung: Die Vergabe von Zeugnissen liegt bei der jeweiligen Prüfungsinstanz. Es ist mindestens die Hälfte der maximalen Prüfungsleistung zu erreichen. Zur Skalierung von Prüfungsleistung dient eine Rangskala von 0 bis 100 (Punkte oder %). Wenn Prädikate für Zeugnisse vergeben werden, orientieren sie sich an der Einteilung auf der Skala5: 
	50-66	(50 bis unter 67)	 "ausreichend"
	67-81	(67 bis unter 82)	 "befriedigend"
	82-91	(82 bis unter 92)	 "gut"
	92-100	(92 bis 100)	 "sehr gut"

	Einspruchsmöglichkeiten: Teilnehmende können gegen das festgestellte Prüfungsergebnis in einer angemessenen Frist Einspruch einlegen. Dazu muß der Prozess der Ergebnisfeststellung ausreichend dokumentiert sein. Die Dokumente müssen zur Einsicht zur Verfügung gehalten werden. Über einen Einspruch entscheidet die jeweilige Prüfungsinstanz unter Umständen unter Einschaltung einer Schiedsstelle.




1 Der Anwenderpaß in Brandenburg ist identisch mit dem Berliner Paß; in Thüringen wird der Paß in Anlehnung an das bayerische Modell angeboten. 
2 EURIC, European Informatics Conference; Verbund europäischer Weiterbildungsverbände zur Förderung von Abschlüssen zur anwendungsorientierten Informatik. Der DVV ist Mitglied.
3 In Sachsen werden Prüfungen angelehnt an die des VHS-Landesverbandes Bayern durchgeführt. 
4 In Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden Prüfungen des VHS-Landesverbandes Niedersachsen durchgeführt. 
5 gemäß Rahmenempfehlung des BIBB zu Prüfungen in der Weiterbildung, 1973
Netzwerkausschuß Beruf und Weiterbildung
Koordinierungsstelle

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