Rahmenrichtlinien für einen Kurs- und Prüfungsbaustein TEXTVERARBEITUNG der deutschen Volkshochschulen Vorbemerkungen: Die vorliegenden Rahmenrichtlinien basieren auf - einer Analyse der 1991 vorhandenen Bausteinvarianten im Volkshochschulbereich (Bernd Passens) - der Diskussion in einer Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern aus VHS-Landesverbänden und PAS zur Harmonisierung von Kurs- und Prüfungsbausteinen im Bereich Anwendungen der Informationstechnik/EDV in den Jahren 1991-92 - der Prüfung auf Gültigkeit anhand der Fassungen der Bausteinvarianten im Dezember 1993 (Klaus Pehl) Der Entwurf wurde am 2. Dezember 1993 von der Harmonisierungsgruppe abschließend diskutiert und am 21.2.1994 vom DVV-Ausschuß Netzwerk Beruf und Weiterbildung verabschiedet. Die Rahmenrichtlinien sind so formuliert, daß die von der schnellen Weiterentwicklung bei Arbeitsplatzrechnern und von Textprogrammen unabhängig gültigen Ziele im Vordergrund stehen. Im Rahmen dieser Ziele werden Materialien für TeilnehmerInnen und Kursleiter zum Kurs sowie die Aufgabenstellungen in Prüfungen laufend dem Entwicklungsstand angepaßt. Die Rahmenrichtlinien geben eine Empfehlung für den Unterrichtsstundenumfang, nennen die Voraussetzungen zum erfolgreichen Besuch des Kursbausteins, fassen die Ziele zusammen, geben eine Gliederung für die Detailziele, nennen den Bezug zur Prüfung, nennen alle anerkannten Varianten von Bausteinen Textverarbeitung der VHS-Verbände und listen schließlich Detailziele mit Stichworten zu Lerninhalten auf. Außerdem sind im Anschluß Randbedingungen für die Prüfungen aufgeführt, die der DVV und alle VHS-Landesverbände zur Absicherung der Prüfungsqualität beachten. Zeitumfang: BAWÜ 30, Bayern 60, Hessen 60; Niedersachsen 60 Unterrichtsstunden; Pfalz 60, NRW außer Konkurrenz Der Kursbaustein TEXTVERARBEITUNG umfaßt zwischen 45 und 60 Unterrichtsstunden. Die Festlegung des Weges, auf dem die Lernziele des Bausteins Textverarbeitung erreicht werden, bleibt ansonsten der örtlichen Einrichtung überlassen. Voraussetzungen: Der Kursbaustein TEXTVERARBEITUNG setzt grundlegende EDV-Kenntnisse voraus. Diese Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden entweder integriert im Rahmen des Kursbausteins Textverarbeitung oder in einem separaten Kursbaustein Grundlagen der EDV erworben. Dazu gehört, daß die TeilnehmerInnen den Aufbau eines Arbeitsplatzrechners (PC) kennen, elementare Bediener-Funktionen beherrschen sowie grundlegende Betriebssystemfunktionen kennen und nutzen können. In der Regel verfügen TeilnehmerInnen auch bereits über erste Kenntnisse (Programm starten, Texte erstellen, speichern und drucken) im Umgang mit einem Textprogramm. Ziele: Die TeilnehmerInnen gewinnen einen Überblick über Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten der Textverarbeitung im Büro lernen Aufbau und Struktur eines Textverarbeitungsprogramms am Beispiel eines gängigen Softwareprodukts kennen beherrschen wichtige Funktionen der Textbearbeitung und -gestaltung sicher und können sie normgerecht und aufgabenbezogen anwenden nutzen Funktionen der automatisierten Textverarbeitung (Textbausteine, Serienbriefe) und lernen die erweiterten Möglichkeiten moderner Textsysteme (z.B. Thesaurus, Grafikeinbindung) kennen verstehen, welche organisatorischen und arbeitsplatzbezogenen Veränderungen die computergestützte Textverarbeitung mit sich bringt und können Anforderungen an ihren humanen Einsatz am Arbeitsplatz beurteilen. Gliederung für die Detailziele: Der Baustein Textverarbeitung umfaßt Ziele aus fünf Teilbereichen: A Grundlagen der Textverarbeitung B Funktionen zur Gestaltung und Bearbeitung von Texten C Die Möglichkeiten der automatisierten Textverarbeitung D Die erweiterten Möglichkeiten der Textverarbeitung E Organisatorische und gesellschaftliche Aspekte Diese Einteilung hilft, die Ziele für alle Interessierten klar zu beschreiben. Es handelt sich um keine Gliederung in Kursabschnitte. Beispielsweise eignen sich insbesondere die Lernziele des letzten Teilbereichs zur Verknüpfung im Kursverlauf mit Lernzielen der anderen Teilbereiche. Prüfung: Die im Kursbaustein TEXTVERARBEITUNG erworbenen Qualifikationen werden in einer Prüfung mit einem Schwerpunkt im fachpraktischen Bereich nachgewiesen. Dabei können zu einem Prüfungskern mit Schwerpunkten in den Bereichen A bis C spezielle Zusätze treten, die sich auf Teile der Bereiche D und E beziehen. Dies wird in Prüfungsurkunden eigens vermerkt. Anerkannte Varianten innerhalb der Rahmenrichtlinien1 (Stand November 1993) In den folgenden Ländern werden Kurse und Prüfungen zu Textverarbeitung durchgeführt, die in der Lernzielsetzung und den Prüfungsanforderungen den vorliegenden Rahmenrichtlinien entsprechen. Daher betrachten die VHS-Landesverbände diese Abschlüsse als gleichwertig. Dies gilt insbesondere für den Fall, daß mit dem Erwerb eines Abschlusses zum Baustein TEXTVERARBEITUNG die Zulassung zu weiteren Kursen in Volkshochschulen oder Prüfungen von VHS-Verbänden verbunden ist. Die Rahmenrichtlinien entsprechen dem Baustein Textverarbeitung der EURIC2 und wurden von ihr anerkannt. - Baden-Württemberg: DV-Anwenderpaß Textverarbeitung (Grund- und Fachstufe), hrsg. vom Volkshochschulverband Baden-Württemberg (Stand Juli 1993) - Bayern3: Modul Textverarbeitung, in: VHS-Computerpaß "Büro und Verwaltung I", hrsg. vom Bayerischer Volkshochschulverband, Mai 1993 - Berlin: Textverarbeitung, in: EDV Anwenderpaß Büro und Verwaltung, Rahmenpläne und Lernzielkataloge, Lehrgangssystem der Berliner Volkshochschulen, 2. überarbeitete Auflage 1992 - Niedersachsen4: Lernziele und Lerninhalte Textverarbeitung, in: EDV-Anwenderpass (VHS) Wirtschaft und Verwaltung, Kursleiter-Material, hrsg. Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens (Stand August 1992) - Nordrhein-Westfalen: EDV-Anwenderpaß Textverarbeitung, Lerninhalte, Anhang zu: EDV-Anwenderpaß Nordrhein-Westfalen, hrsg. Landesverband der Volkshochschulen von NW (Stand September 1993) - Rheinland-Pfalz: Lernzielkatalog Fachkurs Textverarbeitung, EDV-Anwenderpaß des Verbands der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz (Stand Juli 1993) - Saarland: Lernzielkatalog zum Modul "Textverarbeitung", EDV-Anwenderpaß "Wirtschaft und Verwaltung" des Verbands der Volkshochschulen des Saarlands (Stand Mai 1990) - Hessen: Lernzielkatalog zum Fachkurs Textverarbeitung, EDV- Anwenderpaß des Hessischen Volkshochschulverbands (Stand Juni 1988) Prüfungsrelevante Lernziele des Kernbereichs sind fett, mögliche prüfungsrelevante Lernziele in den differenzierenden Teilen sind fett und kursiv gedruckt. Teilbereich A GRUNDLAGEN DER TEXTVERARBEITUNG Grobziel: Die TeilnehmerInnen kennen die Anwendungsschwerpunkte der Textverarbeitung in Büro und Verwaltung, können zwischen verschiedenen Textverarbeitungssystemen differenzieren und beherrschen Grundfunktionen des genutzten Textprogramms. Lernziele Inhalte A1 Die TeilnehmerInnen kennen die Anwendungsbereiche des Schriftverkehrs in Büro und Verwaltung sowie Kriterien für die Nutzung der Textverarbeitung. - Schriftverkehr in Büro und Verwaltung: interne und externe Korrespondenz - Texttypen: Briefe, Protokolle, Formulare, Berichte, Veröffentlichungen etc. - Nutzung der Textverarbeitung besonders bei sich wiederholenden Arbeiten, bei Texten, die häufig überarbeitet resp. korrigiert werden müssen A2 Die TeilnehmerInnen unterscheiden zwischen unterschiedlichen Textsystemen und kennen deren Einsatzschwerpunkte. - Elektronische Speicherschreibmaschine, Textautomat, Arbeitsplatzrechner mit Textverarbeitungsprogramm A3 Die TeilnehmerInnen kennen das Verfahren zur Installation eines Textverarbeitungsprogramm auf einem Arbeitsplatzrechner und können Grundeinstellungen vornehmen. - Installation der Software, Anpassung an die Hardware, Grundeinstellungen von Programmparametern A4 Die TeilnehmerInnen können ein Textprogramm starten, Texte eingeben, korrigieren, speichern, drucken und das Programm korrekt verlassen. - Programmstart - Texteingabe, Bewegungen im Text, Korrekturfunktionen - Texte speichern, laden und drucken - Programm verlassen A5 Die TeilnehmerInnen verstehen die Befehls- und Menüstruktur ihres Textprogramms, kennen die in Handbuch und Programm angelegten Hilfsmöglichkeiten und lernen einige der im Programm angebotenen Möglichkeiten der individuellen Anpassung der Textverarbeitungssoftware an unterschiedliche Arbeitssituationen kennen. - Befehls- und Menüstruktur, Funktionstastenbelegung, evtl. Möglichkeiten der Befehlseingabe über Maus; Abgrenzung zu anderen Textprogrammen - Umgang mit der Hilfefunktion und evtl. Lernprogrammen, Handbuchaufbau; falls vorhanden: Umgang mit Referenzkarte, Tastaturschablonen - Möglichkeiten zur individuellen Anpassung der Textsoftware (z.B. Menüs einblenden, ausblenden, Hilfsstufen, Bildschirmvarianten: Text bzw. Grafikmodus, Zeilenlineal, Maßeinheiten, Symbolleisten etc.) Teilbereich B Funktionen zur Gestaltung und Bearbeitung von Texten Grobziel: Die TeilnehmerInnen beherrschen wichtige Textbearbeitungs- und Textgestaltungsfunktionen und wenden sie sachgerecht an. Lernziele Inhalte B1 Die TeilnehmerInnen können Textteile markieren, löschen, verschieben und kopieren. - Markierfunktion(en) - Textteile löschen, verschieben und kopieren B2 Die TeilnehmerInnen kennen die DIN 5008 und können wichtige Textbearbeitungs- und Textgestaltungsfunktionen sachgerecht anwenden. - Briefaufbau, Gestaltungs- und Schreibregeln für die Bestandteile eines Geschäftsbriefes - Seitenränder bzw. Satzspiegel einstellen, Ränder und Einzüge - Zeilenabstände, Satzarten (Blocksatz/Flattersatz) - Zentrieren von Textteilen - Tabulatoren und Tabellen - Kopf- und Fußzeilen, Seitennumerierung - Hervorhebungen im Text (Fettdruck, Unterstreichungen, Kursiv etc.) - Eingabe von Sonderzeichen z.B. über die ASCII-Tabelle - Hoch- und tiefgestellte Zeichen - Schriftart und Schriftgrad, Proportionalschriften, Schriften mit fester Schreibraumeinteilung - Textstellen suchen, bzw. suchen und ersetzen - automatische- und halbautomatische Trennfunktionen - Fußnotenverwaltung B3 Die TeilnehmerInnen kennen die Möglichkeiten der Druck- und Ausdruckverwaltung sowie die Besonderheiten der wichtigsten Druckverfahren. - Druckereinstellungen, Druckerauswahl, Textteile ausdrucken, Papierzuführungen - Druckertypen, Druckqualitäten und Anwendungsbereiche von Impact- und Nonimpact-Druckverfahren B4 Die TeilnehmerInnen beherrschen grundlegende Dateiverwaltungsfunktionen, besitzen allgemein Grundkenntnisse zum Umgang mit Fremdformaten und können speziell eine Datei im Fremdformat ASCII für die Bearbeitung mit einem Textprogramm importieren. - Inhaltsverzeichnisse anzeigen, selektieren - Dateien löschen, kopieren und verschieben (zwischen Verzeichnissen) - Textverarbeitungsformate, ASCII-Datei einlesen, Probleme beim Einlesen Teilbereich C Die MÖglichkeiten der automatisierten Textverarbeitung Grobziel: Die TeilnehmerInnen lernen am Beispiel des Textbausteins- und Serienbriefverfahrens die Grundlagen der automatisierten Textverarbeitung kennen. Lernziele Inhalte C1 Die TeilnehmerInnen kennen die Grundzüge der programmierten Textverarbeitung und ihre Voraussetzungen. - Arbeitsorganisatorische Bedingungen: Wiederholung und Standardisierung - Schriftgutverwaltung, Texthandbücher, Schreibaufträge, Änderungsdienste - Textbausteinverfahren, Serienbriefe, Ganzbriefmethode - Druckformate C2 Die TeilnehmerInnen können Textbausteine anlegen, speichern, abrufen und bearbeiten. - Erstellung und Speichern von Textbausteinen - Einlesen von Textbausteinen - Anzeige und Verändern bestehender Textbausteine C3 Die TeilnehmerInnen verstehen die Grundlagen des Serienbriefverfahrens. - Textdatei (Standardtext und Platzhalter), Variablendatei - Selektionsmöglichkeiten C4 Die TeilnehmerInnen erstellen einen Serienbrief. - Anlage der Textdatei - Anlage der Datendatei - Mischfunktionen - Ausdruck der Serienbriefe Teilbereich D Die erweiterten Möglichkeiten der Textverarbeitung Grobziel: Die TeilnehmerInnen kennen das Leistungsspektrum moderner Textprogramme und verstehen erweiterte Textbearbeitungsfunktionen. Lernziele Inhalte D1 Die TeilnehmerInnen kennen Leistungsfähigkeit und Grenzen von Rechtschreibkontrolle und elektronischen Synonymwörterbüchern. - Umgang mit der Rechtschreibkontrolle - Nutzen der Thesaurusfunktion D2 Die TeilnehmerInnen wenden Rechen- und Sortierfunktionen in Texten an. - Rechenfunktionen in der Textverarbeitung in Abgrenzung zu Kalkulationsprogrammen - Sortierfunktionen am Beispiel der Listenerstellung D3 Die TeilnehmerInnen kennen Tabellen- und Grafikeinbindung als fortgeschrittene Möglichkeiten der Textgestaltung. - Von der Textverarbeitung zum Desk-Top-Publishing - Tabellen- und Grafikübernahme in ein Textdokument D4 Die TeilnehmerInnen kennen die Makrofunktion als Mittel zur individuellen Anpassung einer Textsoftware an Nutzerwünsche. - Definition: Makro - Einfache Makros erstellen und ausführen Teilbereich E Organisatorische und gesellschaftliche Aspekte Grobziel: Die TeilnehmerInnen beurteilen arbeitsplatzbezogene und gesellschaftli- che Veränderungen infolge des Einsatzes der computergestützten Textverarbeitung und kennen Anforderungen an eine menschengerechte Arbeit in der Textver- arbeitung. Lernziele Inhalte E1 Die TeilnehmerInnen kennen die mit der Einführung von computergestützter Textverarbeitung verbundenen Gefahren (Arbeitsplatzverlust bzw. Arbeitsverdichtung). - Rationalisierung durch Zentralisierung, Formalisierung, Standardisierung und Steigerung der Anschlagsleistung - Die besondere Betroffenheit weiblicher Arbeitskräfte E2 Die TeilnehmerInnen verstehen organisatorische Veränderungen am Arbeitsplatz im Zuge der Einführung von Textverarbeitung . - Organisationsmodelle in der Textverarbeitung: Einzelsekretariat, zentraler Schreibdienst, dezentrale Arbeitsplatzmodelle) - Autarke versus kooperative Arbeitsstrukturen in der Textverarbeitung E3 Die TeilnehmerInnen erfahren, daß durch die computerunterstützte Textverarbeitung in Kombination mit Datenübertragungsverfahren neue Arbeitsverhältnisse möglich werden. - Möglichkeit der Datenübertragung - Elektronische Heimarbeit E4 Die TeilnehmerInnen setzen sich mit Anforderungen an eine menschengerechte Arbeit in der Textverarbeitung auseinander. Anforderung an eine "humane Textverarbeitung": - ganzheitliche Arbeitsstrukturen - Mischarbeit - durch Rationalisierung und Zeitersparnis Möglichkeit zur Aufgabenanreicherung Prüfungsbedingungen (1) Um Transparenz der Prüfungsanforderungen zu erzielen, muß für Beteiligte von den Prüfungsinstanzen der VHS-Verbände in Form einer veröffentlichten Teststruktur (Testmodell/ Musterprüfungen/ Musteraufgaben) nachvollziehbar dokumentiert sein, welche Prüfungsteile eine Prüfung umfaßt, in welcher Relation sie zu den Groblernzielen des Rahmenplans stehen, und wie sie in die Gesamtbewertung eingehen. (2) Prüfungen zu Anwenderbausteinen enthalten sowohl fachpraktische als auch fachtheoretische Anteile. Der fachpraktische Anteil beträgt die Hälfte bis zu zwei Drittel. Das Verhältnis betrifft die Bewertung als auch nach Möglichkeit die Prüfungszeit. Sie beträgt insgesamt zwischen 3 und 4 Unterrichtsstunden (= 45 Minuten). Zwischen den Teilen ist im Hinblick auf das Prüfungsergebnis Kompensation möglich. Für einführende Grundlagenbausteine, auch in anwendungsfeldspezifischen Varianten, sind besondere Prüfungsformen auch unter Verzicht von fachpraktischen Anteilen zu praktizieren. (3) Prüfungsordnungen/Durchführungsbestimmungen sind veröffentlicht. (4) Aufgaben-/Testkonstruktion/Evaluation: Die Aufgabenkonstruktion und Testkomposition liegt jeweils bei den Prüfungsinstanzen der VHS-Verbände. Aufgabenentwürfe, Testsätze und Auswertungen des Testinstrumentariums werden ausgetauscht. Prüfungsorganisation (5) Anmeldung: Alle Interessenten an einer Bausteinprüfung sollen zugelassen werden. Für die im allgemeinen wenigen Interessenten, die nicht gleichzeitig Kursteilnehmende sind, werden Beratungsgespräche empfohlen. Die Anmeldung wird bei der örtlichen Volkshochschule vorgenommen. Über Fristen im Hinblick auf Prüfungstermine informiert der jeweilige VHS-Verband. (6) Prüfungsdurchführung/-auswertung/-dokumentation - Bei der Durchführung von Bausteinprüfungen sind allgemeine Bedingungen festgelegt, die alle VHS-Verbände einhalten: Hilfsmittel zur Prüfung sollen gewährleisten, daß einfache Faktenkenntnisse und elementares Bedienungswissen in Einklang mit der Lernzielstruktur nicht Prüfungsgegenstände sind. Prüfungsaufsicht: Bei der Prüfungsaufsicht ist zu gewährleisten, daß - fachkompetent die technische Betriebsbereitschaft von Systemen bei praktischen Prüfungsteilen kontrolliert - subjektive Einflußnahme von Aufsichtspersonen ausgeschlossen werden kann. Dies kann beispielsweise durch Vorsitz und Beisitz oder durch die Zusammensetzung eines örtlichen Prüfungsausschusses organisatorisch umgesetzt werden. Korrektur- und Bewertung: Die Prüfungsinstanzen garantieren, daß die angewendeten Verfahren eine zuverlässige und objektivierte Leistungsmessung ermöglichen. Das meint, daß irrtümliche Entscheidungen durch Kontrollen ausgeschlossen sind und subjektive Einflußnahme von Personen nicht stattfinden kann. Dies ist durch unterschiedliche Organisationsformen zu erreichen, bei denen Hilfsmittel und Verfahren auf die Verteilung auf örtliche und überörtliche Instanzen abgestimmt werden müssen. Insgesamt ist die Festlegung von Korrektur- und Bewertungsrichtlinien für alle beteiligten Personen und technischen Systeme erforderlich. Ergebnisfeststellung: Die Vergabe von Zeugnissen liegt bei der jeweiligen Prüfungsinstanz. Es ist mindestens die Hälfte der maximalen Prüfungsleistung zu erreichen. Zur Skalierung von Prüfungsleistung dient eine Rangskala von 0 bis 100 (Punkte oder %). Wenn Prädikate für Zeugnisse vergeben werden, orientieren sie sich an der Einteilung auf der Skala5: 50-66 (50 bis unter 67) "ausreichend" 67-81 (67 bis unter 82) "befriedigend" 82-91 (82 bis unter 92) "gut" 92-100 (92 bis 100) "sehr gut" Einspruchsmöglichkeiten: Teilnehmende können gegen das festgestellte Prüfungsergebnis in einer angemessenen Frist Einspruch einlegen. Dazu muß der Prozess der Ergebnisfeststellung ausreichend dokumentiert sein. Die Dokumente müssen zur Einsicht zur Verfügung gehalten werden. Über einen Einspruch entscheidet die jeweilige Prüfungsinstanz unter Umständen unter Einschaltung einer Schiedsstelle. 1 Der Anwenderpaß in Brandenburg ist identisch mit dem Berliner Paß; in Thüringen wird der Paß in Anlehnung an das bayerische Modell angeboten. 2 EURIC, European Informatics Conference; Verbund europäischer Weiterbildungsverbände zur Förderung von Abschlüssen zur anwendungsorientierten Informatik. Der DVV ist Mitglied. 3 In Sachsen werden Prüfungen angelehnt an die des VHS-Landesverbandes Bayern durchgeführt. 4 In Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden Prüfungen des VHS-Landesverbandes Niedersachsen durchgeführt. 5 gemäß Rahmenempfehlung des BIBB zu Prüfungen in der Weiterbildung, 1973 Netzwerkausschuß Beruf und Weiterbildung Koordinierungsstelle Rahmenrichtlinien Textverarbeitung Seite 1 von 8
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